Osnabrück: Acht Monate Haftstrafe für die Beschäftigung von Scheinselbstständigen - Osnabrücker Zoll ermittelte in der Speditionsbranche

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DEZEMBER 16, 2020

ots/Hauptzollamt Osnabrück

Osnabrück (ots) - Das Amtsgericht Syke verurteilte eine Geschäftsführerin einer Speditionsfirma aus dem Landkreis Diepholz wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelten in 111 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt.

Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat die Verurteilte zwischen den Jahren 2010 und 2015 zum Zwecke der Einsparung von Sozialabgaben vermeintlich selbstständige Subunternehmer beschäftigt, obwohl diese tatsächlich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu ihr standen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie LKW-Fahrer während dieser Zeit als Scheinselbstständige für sich arbeiten ließ.

Somit hat eine umfassende Sozialversicherungspflicht bestanden, welche die Angeklagte als Arbeitgeber nicht nachgekommen ist.

"Der so entstandene Schaden für die Sozialkassen beläuft sich auf rund 117.000 Euro", so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.

Das Urteil des Amtsgerichts Syke ist rechtskräftig.


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell

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