Duisburg: Artengeschützter Rotfußfalke im Postpaket entdeckt - Zollamt Essen deckt verbotene Einfuhr auf

vonPresseportal.de
MÄRZ 18, 2026

ots/Hauptzollamt Duisburg

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Essen; Duisburg; (ots) -

Die Zöllner des Zollamts Essen staunten nicht schlecht, als sie am 15.12.2025 in einer Postsendung aus dem Ausland einen Rotfußfalken feststellten. Es handelte sich um ein Tierpräparat mit einer Größe von ca. 30 cm. Nach den ersten Recherchen stellte sich schnell heraus, dass es sich hierbei um ein artengeschütztes Tier mit dem lateinischen Namen Falco verspertinus Linnaeus handelte. Der Rotfußfalke ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz seit 1980 besonders geschützt und seit 1984 sogar höchstschützenswert.

Der Empfänger wurde durch die Zollbeamten aufgefordert, eine korrekte Zollanmeldung mit der erforderlichen Einfuhrgenehmigung für seine Bestellung vorzulegen. Die Frist für die Vorlage der Dokumente ließ der Empfänger ohne weiteres Interesse an seiner Bestellung verstreichen.

Der präparierte Rotfußfalke wurde von den Zöllnern des Zollamts Essen beschlagnahmt, da die Einfuhr bzw. der Kauf eines streng geschützten Tieres einen Straftatbestand nach dem Bundesnaturschutzgesetz darstellt. Ob der Rotfußfalke als Ausstellungsstück genutzt oder anderweitig verwendet wird muss noch geklärt werden.

Zusatzinformation:

Weltweit sind tausende Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Der Zoll trägt mit seinen Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren. Bundesweit finden Zöllnerinnen und Zöllner im Schnitt 1.200 Mal pro Jahr geschützte Tiere, Pflanzen bzw. Teile und Produkte daraus.


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Duisburg, übermittelt durch news aktuell

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