München: Beihilfen zur unerlaubten Einreise - Bundespolizei nimmt Fahrzeugführer fest

vonPresseportal.de
DEZEMBER 18, 2020

ots/Bundespolizeidirektion München

Mittenwald / Rosenheim (ots) - Die Rosenheimer Bundespolizei hat im Rahmen der Grenzkontrollen mehrere Fahrzeugführer festgenommen, weil sie versucht hatten, Migranten nach Deutschland zu bringen. Auf der B2 bei Mittenwald stoppten die Beamten am Donnerstag (17. Dezember) einen pakistanischen Pkw-Fahrer. Der 46-Jährige konnte sich mit seinem Reisepass und einer italienischen Aufenthaltserlaubnis ausweisen. Zwei Landsleute, die ebenfalls im Wagen saßen, waren ohne die für die Einreise erforderlichen Papiere unterwegs. Den 34- und 21-jährigen Männern wird daher ein illegaler Einreiseversuch vorgeworfen. Zudem wurde der jüngere Pakistaner wegen Verschaffens falscher amtlicher Ausweise angezeigt, da er zwei gefälschte griechische Dokumente in seinem Gepäck mitführte.

Auf der Inntalautobahn nahe Kiefersfelden zogen die Bundespolizisten einen in Österreich zugelassenen Pkw aus dem Verkehr. Nur einer der Insassen, ein 25 Jahre alter Afghane, konnte sich ordnungsgemäß ausweisen. Sein 28-jähriger Begleiter war nach ersten Erkenntnissen in der Vergangenheit bereits in Österreich registriert worden. Ein 30 Jahre alter Landsmann hatte keine Papiere dabei. Die Bundespolizei verweigerte den drei Afghanen die Einreise.

Ein Rumäne saß am Steuer eines Autos mit deutschen Kennzeichen. Zur Kontrolle legte er seinen gültigen Pass vor. Sein Beifahrer wies sich mit einem moldauischen Reisepass aus. Wie sich bei der genaueren Überprüfung jedoch herausstellte, lag die Einreise des Moldauers ins Schengen-Gebiet fast ein halbes Jahr zurück. Sein lediglich 90-tägiger visafreier Aufenthalt in der EU war demnach weit überschritten. Ein Visum oder eine andere Aufenthaltsgenehmigung konnte der 25-Jährige nicht vorlegen. Er wurde wegen versuchter illegaler Einreise angezeigt und musste das Land wieder in Richtung Österreich verlassen. Auch sein Fahrer konnte die Rosenheimer Dienststelle wieder verlassen. Er wird sich voraussichtlich bald wegen Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einreise verantworten müssen.


Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell

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