Graz: Böller und Raketen - nicht in der Stadt!

vonRedaktion International
DEZEMBER 27, 2025

Graz

Wer in der Stadt Böller oder Feuerwerke zündet, der macht sich strafbar und und schadet Menschen, Tieren und der Umwelt. Deshalb machen wir wieder einmal auf das Verbot von Feuerwerkskörpern und Böllern aufmerksam - das ganz Jahr über, also auch und erst recht zu Silvester!

Unzählige Arten von Feuerwerksartikeln werden vor Silvester angeboten. Pyrotechnische Gegenstände ab der Kategorie F2 sind in Graz aber verboten.

Laut § 38 Abs. 1 Pyrotechnikgesetz 2010 gilt österreichweit im Ortsgebiet ein generelles Verbot der klassischen "Silvesterrakete".

Ebenfalls verboten ist das Abbrennen von Raketen in der Nähe von großen Menschenansammlungen, von Kirchen, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, von Tierheimen und Tiergärten sowie im Umfeld von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen oder Orten, wie insbesondere Tankstellen.

Im Grazer Stadtgebiet dürfen nur Feuerwerke der Kategorie F1 verwendet werden und zwar von Personen ab dem 12. Lebensjahr. Zur Kategorie F1 gehören: Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen verwendet werden können, einschließlich Feuerwerkskörper, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind, wie Wunderkerzen, Tischfeuerwerke oder Bengalzündhölzer.

Quelle: Stadt Graz

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