Sankt Augustin: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle auf den Autobahnen A 52 und A 61

vonPresseportal.de
JUNI 05, 2023

ots/Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Kleve - Kempen - Mönchengladbach - Kaldenkirchen (ots) -

Am Freitagvormittag, 2. Juni 2023 überprüfte eine Streifenwagenbesatzung der Bundespolizei auf der Bundesautobahn A 52 am Rastplatz Wolfskuhle einen 26-jährigen Syrer als Fahrgast eines grenzüberschreitenden Reisebusses. Ein Datenabgleich der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf den Mann mit einem Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz suchte. Zudem hatte er noch einen Joint dabei. Der Gesuchte zahlte die fällige Geldstrafe in Höhe von 300 EUR und konnte anschließend weiterreisen.

Einen 30-jährigen Deutschen überprüfte die Bundespolizei am frühen Samstagmorgen, 3. Juni 2023 um 00:30 Uhr, auf der Bundesautobahn A 52 als Fahrer eines in Einbeck zugelassen Personenkraftwagen. Beim Abgleich der Personalien in den polizeilichen Fahndungssystemen stellte sich heraus, dass der Mann zur Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Verden ausgeschrieben war. Gegen ihn lag ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung wegen Betruges vor. Hiernach war noch eine offene Geldstrafe in Höhe von 500 EUR zu zahlen oder eine 10-tägige Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen. Der Gesuchte wurde vor Ort verhaftet und zur weiteren Sachbearbeitung zum Bundespolizeirevier Kempen gebracht. Die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe konnte der Verurteilte durch Zahlung der Geldstrafe auf der Dienststelle abwenden. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde ihm die Weiterreise gestattet.

Auf der Bundesautobahn A 61 reiste am Samstag um 11:45 Uhr ein 50-jähriger Pole als Beifahrer eines in den Niederlanden zugelassenen Personenkraftwagen in das Bundesgebiet ein. Ein Datenabgleich ergab, dass der Reisende wegen Trunkenheit im Straßenverkehr durch die Staatsanwaltschaft Memmingen mit Haftbefehl gesucht wird. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro konnte der Mann die ihm drohende Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen abwenden. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde dem Polen die Weiterreise gestattet.


Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

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