Mank, Bez. Melk: Defekter selbstgebauter Batteriespeicher

vonRedaktion Salzburg
SEPTEMBER 28, 2026

Feuer - Symbolbild
© theodeurne0, pixabay.com

Am 15. September 2026, gegen 20:30 Uhr kam es in Mank, Bezirk Melk, in einem Haus zu einem Kellerbrand. Beim Eintreffen der Bediensteten der Polizeiinspektion Mank war die Freiwillige Feuerwehr mit einem Sauerstofftrupp bereits im Objekt aktiv. Um 20:50 Uhr konnten akustisch Explosionen aus dem Hausinneren wahrgenommen werden. Der Sauerstofftrupp verließ daraufhin sofort das Haus, bei der Explosion wurden diverse Ausrüstungsgegenstände der Feuerwehr beschädigt.

Ein eingesetzter Feuerwehrmann wurde durch eine Explosion im Gesicht leicht verletzt, ein weiterer wurde zur Untersuchung in das Landesklinikum Melk verbracht. Drei Hausbewohner befanden sich außerhalb des Hauses, wobei zwei Personen vom Rettungsdienst erstversorgt und zu weiteren Untersuchungen in das Landesklinikum Melk verbracht wurden. Alle drei Hausbewohner blieben letztlich unverletzt.

Bei dem Brandobjekt handelt es sich um den Energiespeicher der Photovoltaik Anlage mit ca. 27kw/h Speicherkapazität. Dieser besteht aus ca. 4000 Stück 18650er Li-Ion Zellen. Der Energiespeicher befand sich in einem Brandschutzraum im Keller des Hauses und war für die Freiwillige Feuerwehr schwer zugänglich.

Das Objekt wurde um 22:50 Uhr vom Einsatzleiter der Feuerwehr und in weiterer Folge mündlich vom Bürgermeister der Stadt Mank baubehördlich gesperrt. Weiters wurde das Objekt um 22:53 Uhr vom EVN-Stördienst der Strom abgeschaltet. Der Energiespeicher befindet sich in einem ehemaligen Öllagerraum des Wohnhauses und wurde durch die Feuerwehr mit Wasser geflutet, um die Akkuzellen zu kühlen und die Rauchentwicklung zu stoppen. Dabei konnten die Akkuzellen gelöscht werden.

Vermutliche Ursache des Brandereignisses

Die Brandursachenermittlung der Polizei ergab, dass seitens der eingespeisten Energie durch die PV-Anlage es offensichtlich aufgrund eines technischen Defektes in den jeweiligen Sicherungen zu einer Überhitzung der Batteriezellen gekommen ist. In weiterer Folge dürfte es zu einer chemischen Reaktion (Explosion in den Batteriezellen) gekommen sein.

Im Zuge der umfangreichen Ermittlungen wurde in Erfahrung gebracht, dass eine Anbringung einer PV-Anlage nach den Richtlinien der NÖ Bauordnung nicht zu melden ist. Jedoch muss beim Selbstbau eines Speichers (über 20 kw/h) dieser durch ein konzessioniertes Elektrounternehmen abgenommen bzw. überprüft werden. Dies wurde offensichtlich nicht eingehalten.

Der Schaden durch den Brand beläuft sich auf einen sechsstelligen Eurobereich.

Quelle: LPD Niederösterreich

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