Sankt Augustin: Die Frage nach einem Schlafplatz und ein Spaziergang im Bahnhof führten zur Festnahme

vonPresseportal.de
OKTOBER 23, 2026

ots/Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Dortmund, Essen (ots) - Am 22. Oktober vollstreckte die Bundespolizei Haftbefehle. Zwei Männer konnten ihre Forderungen nicht begleichen und wurden in eine JVA überstellt. Gegen 17:15 Uhr klingelte ein deutscher Staatsangehöriger an der Wache der Bundespolizei am Dortmunder Hauptbahnhof und erklärte, dass er einen Schlafplatz suche. Aufgrund der sichtbaren Verbände und des Patientenarmbands fragten die Beamten den 59-Jährigen, ob er aus einem Krankenhaus abgängig sei. Dies verneinte er und gab gegenüber den Einsatzkräften seine Personalien an. Eine Überprüfung dieser Daten ergab eine Ausschreibung zur Festnahme aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Unna. Das Gericht hatte den Wohnungslosen im November 2025 wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen je 15 Euro oder ersatzweise 25 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt. Eine telefonische Nachfrage in den naheliegenden Kliniken ergab, dass der Mann am selben Tag aus der Behandlung entlassen worden war. Da der Verurteilte angab, die Geldstrafe nicht zahlen zu können, nahmen die Bundespolizisten ihn vor Ort fest und brachten ihn anschließend in eine Justizvollzugsanstalt. Wenige Stunden später, gegen 23:30 Uhr, kontrollierten Bundespolizisten einen afghanischen Staatsbürger im Essener Hauptbahnhof. Der 25-Jährige machte mündliche Angaben zu seiner Person. Beim Abgleich mit den polizeilichen Systemen stellten die Beamten eine Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Osnabrück fest. Das Amtsgericht Nordhorn hatte im Oktober des vergangenen Jahres einen Vollstreckungshaftbefehl über 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe (50 Tagessätze je 15,00 Euro) wegen unerlaubter Einreise erlassen. Die Streife eröffnete dem Wohnungslosen den Haftbefehl vor Ort und nahm ihn fest. Ein in der Dienststelle durchgeführter Fingerabdruckscan bestätigte die angegebenen Daten. Da der Verurteilte angab, den Betrag von 838,00 Euro (inklusive Kosten) nicht zahlen zu können, brachten ihn die Polizisten in eine JVA.


Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

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