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SEPTEMBER 09, 2022
A93 / Rosenheim (ots) - Bundespolizei fasst mehrfacht gesuchten Georgier bei Grenzkontrollen
Die Rosenheimer Bundespolizei hat am Donnerstag (8. September) einen Georgier und einen Albaner unabhängig voneinander ins Gefängnis gebracht. Beide wurden polizeilich gesucht. Am Aufenthaltsort des Georgiers waren gleich mehrere Strafverfolgungsbehörden interessiert. Den Männern steht voraussichtlich eine längere Haftzeit bevor.
In der Grenzkontrollstelle auf der A93 nahe Kiefersfelden fanden die Beamten bei der Überprüfung eines 36-jährigen Pkw-Insassen heraus, dass gegen ihn seit gerade einmal drei Tagen ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Buxtehude vorliegt. Der Georgier soll im Frühsommer dieses Jahres gemeinsam mit mehreren Landsleuten innerhalb kürzester Zeit im niedersächsischen Landkreis Cuxhaven wiederholt Diebstähle mit hohem Sachschaden begangen haben. Sie hatten in Geschäften und Tankstellen wohl einerseits das Personal abgelenkt und andererseits gleichzeitig Bargeld und Zigarettenstangen in einem Wert von insgesamt über 8.000 Euro gestohlen. Offenbar hielt sich der georgische Staatsangehörige nur zu diesem Zweck in Deutschland auf und setzte sich danach wieder ins Ausland ab. Seine Flucht endete mit der Kontrolle durch die Bundespolizei. Nun wird er die Zeit bis zum Verhandlungstermin voraussichtlich hinter Gittern verbringen müssen. Die Bundespolizisten brachten den Verhafteten auf richterliche Anordnung hin ins Traunsteiner Gefängnis. Während seines Freiheitsentzugs wird er sich wohl noch mit weiteren Verfahren auseinanderzusetzen haben. Gleich mehrere Staatsanwaltschaften, unter anderem in Hamburg und Lübeck, waren am Aufenthaltsort des Festgenommenen interessiert. Auch hier lautet der Vorwurf: Besonders schwerer Fall des Diebstahls.
Ebenfalls in eine Haftanstalt führte die Reise eines albanischen Staatsangehörigen. Die Bundespolizisten hatten den Mann im Fernreisebus von Italien nach München einer grenzpolizeilichen Kontrolle unterzogen. Zwar konnte sich der 21-Jährige ordnungsgemäß ausweisen, jedoch schlug der Polizeicomputer bei der Überprüfung seiner Personalien Alarm: Nach einer Verurteilung wegen Drogenhandels am Amtsgericht Hildesheim im November 2021 hatte er die gerichtlich angeordnete Geldstrafe von rund 1.400 Euro, inklusive Verfahrenskosten, nicht gezahlt. Für den Fall fehlender finanzieller Möglichkeiten war auf richterliche Entscheidung hin eine Ersatzfreiheitsstrafe von 115 Tagen festgelegt worden. Der Albaner konnte nach seiner Festnahme die bestehenden Justizschulden nicht begleichen. Daher wurde er zur Verbüßung der Ersatzhaft in die Justizvollzugsanstalt Bernau eingeliefert.
Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell