Osnabrück: Doppelt kassiert - 1.800 Euro Geldstrafe als Quittung für Frau aus dem Landkreis Nienburg; Zoll deckt Leistungsbetrug auf

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MÄRZ 06, 2023

ots/Hauptzollamt Osnabrück

Osnabrück (ots) -

Wegen Betrugs hat das zuständige Amtsgericht Nienburg eine Leistungsbezieherin zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro verurteilt. Da das Gericht die Geldstrafe überdies auf insgesamt 120 Tagessätze festgesetzt hat, gilt die Frau somit auch als vorbestraft.

Die inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im Oktober 2021 nahm die Beschuldigte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die sie dem Leistungsträger nicht wahrheitsgemäß mitgeteilt hatte. So konnte sie rund 850 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Agentur für Arbeit) der Angeklagten auf die Schliche. EDV - unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da die Frau zeitgleich Arbeitslosengeld I und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führte.

"Neben der Geldstrafe muss die Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell

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