Mürzzuschlag, Bez. Bruck-Mürzzuschlag: Festnahmen bei Routinekontrollen

vonRedaktion Salzburg
SEPTEMBER 03, 2026

Festnahme - Symbolbild
© Annotee, shutterstock.com

Ein beschädigtes Fahrzeug führte Polizisten Dienstagnachmittag, 1. September 2026, im Rahmen einer routinemäßigen Verkehrskontrolle zu mutmaßlichem Diebesgut. Polizisten nahmen zwei Männer im Alter von 43 und 51 Jahren fest. Die Ermittlungen laufen.

Gegen 15:30 Uhr führten Beamte der Polizeiinspektion Mürzzuschlag auf der Semmering-Begleitstraße (L118) in Mürzzuschlag routinemäßige Geschwindigkeitsmessungen durch. Dabei fiel ihnen ein desolater Pkw mit deutschen Kennzeichen auf, der eine Beschädigung an der rechten Hinterachse aufwies. Polizisten hielten das Fahrzeug daraufhin auf einem nahegelegenen Parkplatz an und führten eine Kontrolle durch.

Verdächtige Gegenstände

Bei der Kontrolle entdeckten die Polizisten zahlreiche Gegenstände im Kofferraum und im Fahrgastraum. Darunter befanden sich Fahrzeugteile, Messer, Sonnenbrillen, Taschenlampen, Kleidungsstücke und Gepäckstücke. Die beiden georgischen Fahrzeuginsassen im Alter von 43 und 51 Jahren gaben an, die Gegenstände aus Deutschland mitgebracht zu haben. Sie wollten diese nach eigenen Angaben als Geschenke nach Georgien bringen. Da der Verdacht bestand, dass es sich um Diebesgut handeln könnte, durchsuchten Polizisten mit Unterstützung weiterer Streifen das Fahrzeug. In einem Rucksack fanden sie unter anderem zwei Laptops und vier Mobiltelefone. Die elektronischen Geräte waren jeweils in Alufolie eingewickelt.

Spur führt zu Fahrzeugeinbrüchen

Weitere Ermittlungen ergaben, dass einige der sichergestellten elektronischen Geräte Fahrzeugeinbrüchen in einem anderen Bundesland zugeordnet werden konnten. Bei diesen Taten soll nach bisherigen Erkenntnissen auch ein Störsender zum Einsatz gekommen sein.
Die Polizisten nahmen die beiden Männer fest. Die Staatsanwaltschaft Wien ordnete ihre Einlieferung in die Justizanstalt Josefstadt an. Die weiteren Ermittlungen zur Herkunft und möglichen Zuordnung der übrigen sichergestellten Gegenstände dauern an.

Quelle: LPD Steiermark

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