Landstuhl: Freiheitsstrafe für Sozialbetrug Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut decken Scheinselbstständigkeit von Subunternehmern auf

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OKTOBER 29, 2020

ots/Hauptzollamt Landshut

Landshut (ots) - Ein 41-jähriger aus dem Landkreis Deggendorf wurde wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 73 Fällen vom Amtsgericht Deggendorf zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung.

Die Ermittlungen der Kontrolleure der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Landshut ergaben, dass der Verurteilte mit seiner im Trocken- und Akustikbau tätigen Firma über einen Zeitraum von 3,5 Jahren Sozialversicherungsbeiträge von über 58.000 Euro vorenthielt. Der Verurteilte setzte Subunternehmer als Montagebauer ein. Arbeitsort, Arbeitszeit wurden vom Verurteilten vorgegeben. Keiner der Subunternehmer verfügte über eigene Betriebsmittel oder Arbeitsgeräte. Die weder persönlich noch sachlich unabhängigen Subunternehmer übten jedoch keine selbständige Tätigkeit aus und unterlagen somit der Versicherungspflicht und waren vom Verurteilten an die zuständigen Einzugsstellen zu melden.

Außerdem beschäftigte der Verurteilte über einen Zeitraum von fast drei Jahren eine Reinigungskraft. Der zuständigen Einzugsstelle wurde deren Beschäftigung von drei Stunden je Woche nicht gemeldet.


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Landshut, übermittelt durch news aktuell

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