Karlsruhe: Goldschmuck im Reisegepäck

vonPresseportal.de
AUGUST 05, 2022

ots/Hauptzollamt Karlsruhe

Karlsruhe (ots) -

Am 31.07.2022 entdeckten Zöllner des Hauptzollamts Karlsruhe am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden mehrere Schmuckstücke aus Gold im Koffer einer in der Schweiz ansässigen deutschen Staatsangehörigen.

Aus Kukes (Albanien) kommend, stellten die Zollbeamten beim Durchleuchten des Reisegepäcks und der sich anschließenden händischen Kontrolle mehrere Ringe, Ketten und Armreife fest, bei denen es sich nach eigenen Angaben um Goldgeschenke aus Albanien handelte. Die Reisende hatte eigentlich die Absicht gehabt, direkt in die Schweiz zu fliegen und befand sich somit nur auf der Durchreise.

Da sich der Gesamtwert des Schmucks auf über 430 Euro (Reisefreimenge im Luftverkehr) belief und die Reisende diesen nicht ordnungsgemäß anmeldete, wurde gegen sie ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.

Nach Entrichtung der Einfuhrabgaben in Höhe von ca. 280,00 EUR konnte die Beschuldigte ihre Reise fortsetzen.

Zusatzinformationen:

Für Güter, wie zum Beispiel Goldschmuck, gilt im Luftverkehr eine Reisefreimenge im Warenwert von insgesamt 430 Euro. Für Waren, die diesen Wert überschreiten, fallen Einfuhrabgaben an bzw. mitunter stellt dies bei Nichtanmeldung ein Steuerstrafverfahren dar.

Damit die Rückreise stressfrei bleibt, kann man sich auf der Internetseite des Zolls (www.zoll.de/reisen) sowie in der Online-Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll" erkundigen, unter anderem, welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Reisefreimengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern gelten und von welchen Waren man auf jeden Fall die Finger lassen sollte.


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell

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