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AUGUST 20, 2026
ots/Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
Osnabrück (ots) - Am frühen Mittwochabend kam es im Hauptbahnhof Osnabrück wegen einer mutmaßlichen Gefährdungslage zu einem Einsatz der Bundespolizei. Die erste Information, dass ein Reisender mit einer geladenen Schusswaffe in einen Zug eingestiegen sei, erwies sich aber als falsch. Bei einem 26-Jährigen wurde eine Softair-Waffe sichergestellt.
Gegen 17:35 Uhr war bei der Bundespolizei der Hinweis eingegangen, dass eine männliche Person mit einer Waffe in einen abfahrbereiten Zug eingestiegen sein soll. Nach der zunächst übermittelten Schilderung war davon auszugehen, dass der Mann die Waffe auf dem Bahnsteig von Gleis 1 geladen und anschließend in den Zug nach Münster eingestiegen sei.
Die Information, dass der Mann eine Waffe auf dem Bahnsteig durchgeladen hatte, erwies sich im weiteren Verlauf als offenbar falsch. Der ursprüngliche Hinweisgeber hatte einen solchen Vorgang nicht gesehen, scheinbar wurde seine Beobachtung über eine dritte Person fehlerhaft an die Bundespolizei weitergegeben.
Aufgrund der vorliegenden Mitteilung an die Bundespolizei, dass jemand eine Waffe geladen und in den Zug gestiegen sei, und der damit verbundenen möglichen Gefährdung von Reisenden, musste zunächst von einer möglichen Bedrohungslage ausgegangen und entsprechend reagiert werden. Die Abfahrt des Zuges wurde gestoppt und mit Maschinenpistolen und Schutzausrüstung ausgestattete Einsatzkräfte stellten den beschriebenen Mann kurz darauf in dem mit rund 200 Reisenden besetzten Zug und überprüften die Situation.
Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich schnell heraus, dass es sich um eine Softair-Waffe in der Optik eines Sturmgewehrs handelte. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen ergaben sich keine Erkenntnisse dafür, dass der Mann die Waffe aus der mit einem Schloss gesicherten Tasche herausgenommen oder mit ihr oder den vier Magazinen auf dem Bahnsteig beziehungsweise im Zug hantiert hatte.
Der 26-Jährige verhielt sich während der polizeilichen Maßnahmen kooperativ und ruhig und ließ die Kontrolle ohne Widerspruch über sich ergehen. Offenbar wollte er die Softair-Waffe lediglich in einer verschlossenen Transporttasche von einem Ort zum anderen transportieren.
Nach den bisherigen Erkenntnissen der Bundespolizei bestand zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für Reisende.
Da die erforderlichen Prüfkennzeichen an der Softair-Waffe unkenntlich gemacht worden waren, besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Waffe wurde sichergestellt. Gegen den 26-jährigen Ukrainer wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Mitführen täuschend echt aussehender Waffen insbesondere an Orten mit hohem Personenaufkommen zu erheblichen polizeilichen Einsatzmaßnahmen führen kann. Für Einsatzkräfte ist in einer unklaren Lage zunächst nicht erkennbar, ob es sich tatsächlich um eine funktionsfähige Schusswaffe oder um eine täuschend echt aussehende Nachbildung handelt.
Quelle: Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim, übermittelt durch news aktuell