Hamburg: Im Einsatz mit dem Scannerblick

vonPresseportal.de
APRIL 29, 2022

ots/Hauptzollamt Hamburg

ots/Hauptzollamt Hamburg

Hamburg (ots) -

Der Zoll kontrolliert Paketsendungen

Regelmäßig kontrolliert der Zoll mittels moderner Röntgentechnik den grenzüberschreitenden Post und Kurierverkehr. Im April haben Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Hamburg mithilfe ihres mobilen Röntgengerätes mehrere Postsendungen aus dem Verkehr gezogen, weil darin verbotene Gegenstände befördert wurden.

Insgesamt wurden sichergestellt:

- 4 x 4 kg Betäubungsmittel, hier: Kath - 40 Stück Arznei-/ Dopingmittel - 2 kg unversteuerter Wasserpfeifentabak

Diese Sendungen waren für die Ausfuhr bestimmt. Auch derartige Sendungen unterliegen der zollrechtlichen Aufsicht und werden daher auch in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Arzneimittel sind auch im Export bestimmten Genehmigungsverfahren unterstellt. Die Genehmigungen lagen hier nicht vor und somit wurde diese Sendung sichergestellt.

Betäubungsmittel sind grundsätzlich sowohl im Im- als auch im Export nicht erlaubt.

Weitere Informationen zu den Themen Verbote und Beschränkungen können Sie unter www.zoll.de nachlesen.


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Hamburg, übermittelt durch news aktuell

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