Rosenheim: Jahresbilanz 2022 der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Rosenheim

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MÄRZ 01, 2023

ots/Hauptzollamt Rosenheim

Rosenheim, Traunstein, Weilheim, Miesbach, Bad Tölz, Bad Reichenhall (ots) - Das Hauptzollamt Rosenheim blickt auf ein erfolgreiches vergangenes Jahr 2022 zurück. Die Personalaufstockungen in den vergangenen Jahren auf derzeit 174 Beschäftigte in der FKS an den Standorten Rosenheim, Traunstein und Weilheim zahlen sich langsam aus. Insgesamt prüften die Zollbeamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit - kurz FKS - 1.382 Arbeitgeber (2021: 1.058) und leiteten 1.821 Ermittlungsverfahren ein. Außerdem konnten 1.796 Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden. Die im vergangenen Jahr abgeschlossenen Ermittlungen führten zu Freiheitsstrafen von insgesamt über 24 Jahren. Zahlen für einzelne Städte oder Landkreise liegen nicht vor.

Bei ihren Ermittlungen deckten die Zollbeamtinnen und -beamten Schäden für die Sozialversicherung in einer Gesamthöhe von mehr als 23,4 Millionen Euro auf.

Die FKS führt ihre Prüfungen sowohl als verdachtsunabhängige Spontanprüfungen, als Initiativprüfung aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen, wie auch als hinweisbezogene Prüfmaßnahmen durch. Beginnend mit den Arbeitnehmerbefragungen vor Ort zu den Arbeitsverhältnissen, schließen sich oftmals langwierige und komplexe Geschäftsunterlagenprüfungen und Ermittlungen an.

Auch im vergangenen Jahr gab es bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen, die unter anderem im Baugewerbe, im Friseurhandwerk, im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie im Speditions-, Transport und Logistikgewerbe und im Taxi- und Mietwagengewerbe durchgeführt wurden.

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben viele Facetten

FKS-Ermittlungen erfolgen immer ganzheitlich. Das bedeutet, dass geprüft wird, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden oder ggf. sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen.

Verstoß gegen Mindestarbeitsbedingungen

Jede Prüfung ist grundsätzlich auch eine Mindestlohnprüfung. Die FKS verfolgt alle Formen von Mindestlohnverstößen mit unverändert hoher Priorität, insbesondere im Hinblick auf die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,00 Euro zum 1. Oktober 2022.

Organisierte Formen der Schwarzarbeit

Die Bekämpfung der organisierten Formen der Schwarzarbeit (OFS) und der organisierten Kriminalität (OK) bilden einen Schwerpunkt der Aufgabenwahrnehmung der FKS. Die diesen Ermittlungen zugrundeliegenden Straftaten sind der schweren und der organisierten Wirtschaftskriminalität zuzurechnen. Die Täter verursachen hohe Sozialversicherungs- und Steuerschäden und schaden auch seriösen Mitbewerbern durch unlautere Wettbewerbsvorteile. Die FKS der Zollverwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, diese Strukturen zu zerschlagen. Gemeinsam mit der Polizei und der Steuerfahndung wird in gemeinsamen Ermittlungsgruppen und über verdeckte Ermittlungsmaßnahmen gegen die Drahtzieher ermittelt, um die Täter schließlich vor Gericht zu bringen.

"Im Vordergrund stehen immer soziale Gerechtigkeit und somit gleiche Chancen für alle", betont Herr Grella, stellvertretender Leiter der FKS des Hauptzollamts Rosenheim, "der Zoll unterstützt somit seriöse Unternehmen, schützt Arbeitnehmer vor illegalen Lohnpraktiken und Ausbeutung und trägt so zu Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt bei. Hauptziel unserer Anstrengungen ist insbesondere, die Arbeitgeber zur Verantwortung zu ziehen, die durch planmäßig organisierte Schwarzarbeit Schäden in Millionenhöhe verursachen."


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Rosenheim, übermittelt durch news aktuell

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