vonRedaktion Salzburg
OKTOBER 23, 2026
Cybercrime - Symbolbild
© TheDigitalArtist, pixabay.com
Durch umfangreiche Ermittlungen konnte ein Anlagenbetrug zum Nachteil einer 75-jährigen Salzburgerin geklärt werden. Die Geschädigte war über eine Werbeanzeige im April 2026 auf eine vermeintliche Online-Investitionsplattform aufmerksam geworden, auf der ihr hohe Renditen in Aussicht gestellt wurden. In weiterer Folge zahlte sie zunächst Geld auf ein von der Täterschaft für sie eingerichtetes Konto ein. Nach kurzer Zeit wurden ihr dort erste vermeintliche Gewinne angezeigt. Da sie wiederholt zur Einzahlung weiterer Geldbeträge aufgefordert wurde, verkaufte die Geschädigte schließlich ihre Goldbarren und übergab das Geld an einen von der Täterschaft entsandten Kurier. Um das Vertrauen der Geschädigten aufrechtzuerhalten, wurden ihr zwischenzeitlich 2.000 Euro auf ihr Konto überwiesen. Als die Geschädigte die Auszahlung ihrer vermeintlichen Gewinne verlangte, wurde ihr mitgeteilt, dass zuvor eine Lizenzgebühr zu entrichten sei. Dieser Aufforderung kam sie nach und überwies den Betrag auf ein deutsches Bankkonto. Dabei wurde ihr ein Kredit in Höhe von 19.800 Euro zur Begleichung ihrer angeblichen Gebühren in Aussicht gestellt. Den überwiesenen Betrag sollte sie in bar beheben und anschließend in einem Kuvert an einen Kurier übergeben. Durch weitere Ermittlungen wurde festgestellt, dass dieser Geldbetrag einem Verfahren der Polizeiinspektion Amstetten zuzuordnen ist.
Es gelang der Polizei schließlich eine 71-jährige Oberösterreicherin als Beschuldigte in dem Betrugsfall auszuforschen sie wird bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Der Geschädigten entstand ein Gesamtschaden in Höhe von über 27000 Euro.
Quelle: LPD Salzburg