LH Mattle - „Stärken, schützen, fördern – mehr Aufmerksamkeit für Tiroler Jugend“

vonRedaktion International
FEBRUAR 25, 2026

Tirol

Novelle des Tiroler Jugendgesetzes bringt Modernisierungen und Aktualisierungen

Jugendliche schützen und ihnen zugleich mehr Mitsprache ermöglichen und alle Möglichkeiten bieten – mit der Novelle des Tiroler Jugendgesetzes, die heute, Dienstag, von der Tiroler Landesregierung auf Antrag von Jugendlandesrätin Astrid Mair beschlossen wurde, wird ein weiterer Schritt zur Unterstützung der Tiroler Jugend umgesetzt. Unter dem Motto „Jugend im Fokus“ setzt das Land Tirol aktuell bereits verschiedenste Vorhaben zur Stärkung der Tiroler Jugend um – etwa die Tiroler Jugendkarte oder den Jugendlandtag. Durch die Novelle wird nun auch die gesetzliche Grundlage an aktuelle Gegebenheiten angepasst und modernisiert.

Im März wird die geplante Novelle dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt. Konkret sieht sie unter anderem vor, dass die Funktionsperiode des Jugendbeirats als beratendes Gremium für die politische Ebene von zwei auf drei Jahre verlängert wird. In Sachen Jugendschutz heißt es künftig: Nicht nur der Erwerb, sondern auch der Besitz von Tabak und anderen jugendgefährdenden Waren – wie etwa Nikotinbeutel – ist für Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Dies gilt in gleicher Weise auch für alkoholische Getränke entsprechend dem jeweiligen Schutzalter (16 bzw. 18 Jahre).

„Jene stärken, die die Zukunft Tirols prägen und gestalten“

„Unser klares Ziel ist: Junge Menschen stärken, schützen und fördern. Die Novelle des Jugendgesetzes ist gemeinsam mit der Jugendstrategie des Landes ein wichtiger Schritt für mehr Mitsprache, einen besseren Schutz und eine bessere Teilhabe. Damit stärken wir jene, die unser Land in Zukunft prägen und gestalten werden“, erklärt LH Anton Mattle. Bei der Ausarbeitung der Novelle wurde auf einen breiten Dialog gesetzt: ExpertInnen aus den verschiedensten Bereichen wurden während des Prozesses eng miteingebzogen. Mit ihrer Expertise haben sie diese Novelle maßgeblich mitgeprägt. „Dadurch haben wir eine Gesetzesnovelle geschaffen, die vor allem eines ist: Eine Stärkung der Anliegen unserer Jugend“, betont LH Mattle. Auch LHStv Philip Wohlgemuth betont: „Junge Menschen denken anders, sie setzen andere Prioritäten und gehen neue Wege – und genau dieses ‚Andersdenken‘ ist eine enorme Stärke für unsere Gesellschaft. Es bringt Vielfalt, Offenheit und Innovationskraft. Mit der Novelle des Jugendgesetzes und den zahlreichen Projekten, die wir derzeit umsetzen, schaffen wir mehr Räume für Mitgestaltung, mehr Chancen und mehr Selbstbestimmung für die Tiroler Jugend.“

Stärkung des Jugendbeirats

Als wichtiges Beratungsgremium der Landesregierung können über den Jugendbeirat Anliegen von Jugendlichen bzw. Jugendorganisationen direkt an die Politik weitergegeben werden. Durch die Novelle wird die Funktionsperiode des Tiroler Jugendbeirats von zwei auf drei Jahre angehoben. „Damit wird eine größere Kontinuität in der Arbeit des Jugendbeirats sichergestellt. Mit den Gesetzesneuerungen wird die Rolle des Jugendbeirats demnach nochmals gestärkt – was am Ende die Jugendlichen direkt stärkt“, erklärt Jugendlandesrätin Mair. Der Vorsitz des Jugendbeirats wird weiterhin aus dem Jugendbeirat herausgewählt.

Novelle stärkt Jugendschutz

Zudem sieht die Gesetzesnovelle wichtige Anpassungen im Jugendschutz vor. LRin Mair erklärt: „In unseren schnelllebigen Zeiten mit immer neuen Herausforderungen muss auch die gesetzliche Grundlage so ausgestaltet sein, dass sie flexibel auf Trends reagieren kann.“ So wird mit der Novelle der Begriff der „jugendgefährdenden Waren“, also für Kinder und Jugendliche verbotene Waren, umfassender formuliert, um auch künftige Entwicklungen berücksichtigen zu können.

„Die Novelle stärkt den Schutz junger Menschen. Wir schaffen Rahmenbedingungen, die Unterstützung ermöglichen und Herausforderungen ernst nehmen“, führt LRin Mair weiter aus. Konkret wird klargestellt, dass nicht nur der Erwerb, sondern auch der Besitz von jugendgefährdenden Medien und Gegenständen, sowie von alkoholischen Getränken oder Tabak und anderen jugendgefährdenden Waren verboten sind. Der Konsum von alkoholischen Getränken, Tabak oder anderen jugendgefährdenden Waren wird zudem nicht nur im öffentlichen, sondern auch im privaten Raum verboten.

Nächstes Jugendforum in den Startlöchern – Jugendlandtag für Herbst 2026 geplant

Unter dem Motto „Jugend im Fokus“ wurde auf Initiative von Jugendlandesrätin Mair im Jahr 2025 die Jugendstrategie Tirol 2030 beschlossen. Jugendliche werden bei der Umsetzung aktiv mit einbezogen. Parallel wurde bereits 2025 die Tiroler Jugendkarte ins Leben gerufen, die zahlreiche Vergünstigungen mit sich bringt. Über 200 Vorteilsgeber sind bereits flächendeckend in allen Tiroler Bezirken mit dabei und bieten Ermäßigungen oder Gutscheine. Mehr Infos zur kostenlosen Beantragung finden sich auf www.tirol.gv.at/jugendkarte.

Im Herbst 2025 fand zudem ein Jugendforum zum Thema Fake News statt. Aufgrund des Erfolgs wird dieses nun in weiteren Tiroler Bezirken umgesetzt (siehe dazu Presseaussendung des Landes vom 22. Februar 2026).

Weiters geplant ist die Durchführung eines Jugendlandtags, um die Anliegen junger TirolerInnen stärker in politische Entscheidungen einzubringen. Dieser soll noch im Jahr 2026 das erste Mal tagen. „In einem Jahr unter dem Motto ‚Jugend im Fokus‘ haben wir bereits zahlreiche Vorhaben umgesetzt – auch die aktuelle Novelle des Jugendgesetzes zählt dazu. Sie alle haben ein gemeinsames Ziel: Die Tiroler Jugend stärken, unterstützen und ihr mehr Mitsprache geben“, so LRin Mair abschließend.


Factbox: Über den Jugendbeirat

Der Jugendbeirat berät die Landesregierung in grundsätzlichen Fragen des Jugendschutzes und der Jugendförderung, trägt allgemeinen jugendpolitische Zielvorstellungen an die Landesregierung heran und arbeitet Vorschläge und Konzepte zur Lösung grundsätzlicher jugendpolitischer Fragestellungen aus. Der Beirat besteht aus vier VertreterInnen der Offenen Jugendarbeit, zwei VertreterInnen der LandesschülerInnenvertretung, zwei VertreterInnen der Gemeinden, eine VertreterIn der Stadt Innsbruck, jeweils eine VertreterIn aus Einrichtungen der verbandlichen Jugendarbeit (Organisationsstruktur in mindestens fünf Bezirken) und jeweils eine VertreterIn aus Vereinen, deren Vereinszweck die Jugendarbeit ist (Organisationsstruktur in mindestens fünf Bezirken). Die Mitglieder des Jugendbeirats werden mit Beschluss der Tiroler Landesregierung künftig für die Dauer von drei Jahren bestellt.


Kurzmeldungen aus der Regierungssitzung

Österreich arbeitet an Vereinfachung der Gewerbeordnung – wöchentliches Update „Vereinfachung & Entbürokratisierung: Die österreichische Bundesregierung will mit einer Novelle der Gewerbeordnung unter anderem Genehmigungspflichten reduzieren, den One-Stop-Shop im gewerberechtlichen Betriebsanlagenrecht ausbauen, die Nachnutzung gewerblich genutzter Objekte verbessern, die Nachweise der Erfüllung von Dokumentationspflichten modernisieren sowie die Energie- und Mobilitätswende vereinfachen. Seitens des Landes Tirol wurden im Rahmen der Begutachtung weiterführende Verbesserungsvorschläge eingebracht. Als eines der Ergebnisse des Tirol-Konvent wird etwa angeregt, als neues Rechtsinstrument eine sogenannte „qualifizierten Fertigstellungsmeldung“ in der Gewerbeordnung gesetzlich zu verankern. Dadurch soll die Eigenverantwortung der Gewerbetreibenden gestärkt und die Gewerbebehörden im Sinne eines Bürokratieabbaus entlasten werden. Die Initiativen zur Beschleunigung von Verwaltungsverfahren werden im Interesse der Entbürokratisierung und der Stärkung des Wirtschaftsstandorts seitens des Landes grundsätzlich begrüßt. Die vorgeschlagene Verfahrenskonzentration bei der Gewerbebehörde ist aber mit weitreichenden Eingriffen in Zuständigkeiten der Länder als auch in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden verbunden und wird insgesamt kritisch gesehen. Gefürchtet wird der gegenteilige Effekt, nämlich eine Verzögerung der Verfahren. Mit der Novelle wären für „ihre“ gewerberechtliche Angelegenheiten künftig nicht mehr die Gemeinden zuständig, vielmehr würden sich die Verfahren bei der Bezirkshauptmannschaft als Gewerbebehörde sammeln. Statt die Verfahren vor Ort in 277 Gemeinden erledigen zu lassen, wären nur mehr neun Bezirksbehörden zuständig. Damit entfernen sich die Entscheidungen weiter weg von den Betroffenen. Das Land Tirol setzt statt auf eine verfassungsrechtliche Kompetenzverschiebung auf eine freiwillige Verfahrensverlagerung im Rahmen der Übertragungsverordnung. Die Übertragungsverordnung ermöglicht es Gemeinden, die Unterstützung brauchen, ihre Aufgaben der örtlichen Baupolizei freiwillig auf die jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaften zu übertragen. Damit werden insbesondere kleine Gemeinden entlastet, indem bei komplexen gewerblichen baurechtlichen Verfahren auf das Fachwissen bei den Bezirkshauptmannschaften zurückgegriffen wird. 82 Gemeinden nutzen diese Möglichkeit bereits.

Neuer Bezirkshauptmann in Kitzbühel: Mit 1. April 2026 gibt es einen neuen Bezirkshauptmann im Bezirk Kitzbühel. Die Tiroler Landesregierung beschloss heute auf Antrag von Personalreferent LH Anton Mattle die Nachfolge des derzeitigen Bezirkshauptmannes Michael Berger: Martin Grander, der bisherige Stellvertreter von BH Berger, wird mit April das Amt des Bezirkshauptmannes antreten. Die Nachfolge fußt auf einer Entscheidung der nach den Ausschreibungsrichtlinien eingerichteten Begutachtungskommission. „Martin Grander hat jahrzehntelange Erfahrung im Verwaltungs- und Rechtswesen, die er auch in seiner Funktion als Bezirkshauptmannstellvertreter bereits vielfach unter Beweis stellte. Ich freue mich auf die künftige Zusammenarbeit und wünsche ihm für seine verantwortungsvolle Tätigkeit alles Gute. Zugleich danke ich BH Michael Berger herzlich für seine jahrelange Tätigkeit und seinen Einsatz für den Bezirk“, so LH Mattle, der weiter ausführt: „Die Bezirkshauptmannschaften sind eine wichtige Service-Stelle der Bürgerinnen und Bürger – von der Ausstellung der ID-Austria bis hin zur Beantragung der Wohnbauförderung. Die BH Kitzbühel lebt diesen Servicegedanken Tag für Tag – es freut mich, dass Martin Grander diesen Erfolgsweg fortsetzen wird.“ Martin Grander, Jahrgang 1968, studierte Rechtswissenschaften und arbeitet bereits seit 1993 an der BH Kitzbühel – unter anderem in den Referaten für Verkehrsrecht, Umwelt-, Forst-, Jagd- und Fischereirecht sowie Aufenthalt, Grundverkehr und Jagd. Seit 2007 ist er Stellvertreter des Bezirkshauptmanns.

Tiroler Gemeinde-Investitionsfonds: Mit dem Tiroler Gemeinde-Investitionsfonds soll die Finanzierung der kommunalen Infrastrukturprojekte im Bereich von Pflichtschulen, Kinderbildung und Kinderbetreuung, Bezirkskrankenhäuser und Tiefbau, aber auch Altenwohn- und Pflegeheime sowie Feuerwehrgerätehäuser unterstützt werden. Nachdem die Geschäftsführung des Gemeinde-Investitionsfonds vonseiten der Tiroler Landesregierung im Jänner beschloss, ist es heute, Dienstag, die Haftung: Der Gemeinde-Investitionsfonds umfasst ein Volumen von 200 Millionen Euro. Er ist damit berechtigt, in den Jahren 2026 und 2027 insgesamt eine Darlehenssumme in Höhe von 200 Millionen Euro an Gemeinden und Gemeindeverbände zu vergeben. Die 200 Millionen Euro bringt der Fonds selbst über Darlehen auf. Das Land Tirol übernimmt die Haftung für diese an den Gemeinde-Investitionsfonds ausgegebenen Darlehen. Das beschloss die Tiroler Landesregierung auf Antrag von LH Anton Mattle: „Ich habe dieses neue Finanzierungsinstrument angestoßen, damit bestimmte kommunale Infrastrukturvorhaben leichter umgesetzt werden können. Der Tiroler Gemeinde-Investitionsfonds ist kein Befreiungsschlag für alle Gemeinden, sehr wohl aber ein Ermöglicher für die wichtige Investitionen in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Sicherheit und Infrastruktur“, ist LH Mattle überzeugt. Die Tiroler Gemeinden wurden bereits über die Richtlinien des Tiroler Gemeinde-Investitionsfonds informiert. Mehr Informationen gibt es unter: Gemeinde-Investitionsfonds (GIF) | Land Tirol

Förderung MINT-Bildung über Verein klasse!forschung: Kleine „Spürnasenecken“ in Kindergärten, Informatik-Labore mit Lego-Robotik-Programmen in Mittelschulen und zahlreiche MINT-Workshops – Tirols Kinder und Jugendliche forschen, tüfteln und entdecken in allen Bezirken. Das Land Tirol unterstützt aktiv den Ausbau der MINT-Bildung und gilt seit vergangenem Jahr als erstes MINT-Bundesland. Ein wichtiger Partner dabei ist der Verein klasse!forschung. Bestehend aus derzeit 50 Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft hat es sich der Verein zum Ziel gesetzt, Kinder und Jugendliche in Tirol für Naturwissenschaft, Technik, Forschung und Innovation zu begeistern. Auf Antrag von Wissenschafts- und Bildungslandesrätin Cornelia Hagele unterstützt das Land Tirol den Verein auch für die nächsten zwei Jahre mit insgesamt 50.000 Euro. „Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik sind die Fächer der Zukunft. Österreichweit haben wir als erstes Bundesland ein flächendeckendes Bildungsangebot mit Laboren und Workshops etabliert. Der Verein klasse!forschung leistet mit dem vielfältigen Programm einen wichtigen Beitrag. Dadurch lernen Schülerinnen und Schüler nicht nur spannende Berufsfelder kennen, sondern es wird auch das Interesse an Ausbildungswegen im MINT-Bereich geweckt“, betont LRin Hagele. Gemeinsam mit Bildungseinrichtungen wie der Pädagogischen Hochschule Tirol und dem Zentrum für Fachdidaktik der Universität Innsbruck stellt der Verein ein praxisorientiertes Programm für SchülerInnen von der Volksschule bis zur Matura zur Verfügung. In den letzten zehn Jahren wurden insgesamt rund 1.200 Workshops und Exkursionen mit rund 27.000 TeilnehmerInnen durchgeführt. Allein im vergangenen Schuljahr 2024/25 nahmen rund 2.660 SchülerInnen an 168 Workshops und Exkursionen teil.

Quelle: Land Tirol

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