vonRedaktion International
APRIL 01, 2026
Bildquelle: Büro LH-Stv.in Haider-Wallner
Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner appelliert an Bürgerinnen und Bürger, die Vorschriften bei Osterfeuern einzuhalten
Mit dem bevorstehenden Osterfest erinnert Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner daran, die geltenden Bestimmungen beim Abbrennen von Osterfeuern einzuhalten: „Das Osterfeuer gehört für viele einfach dazu – aber es ist wichtig, dass wir dabei verantwortungsvoll handeln. Wenn sich alle an die Regeln halten, schützen wir unsere Umwelt, unsere Gesundheit und sorgen gemeinsam dafür, dass dieses schöne Brauchtum auch in Zukunft sicher stattfinden kann.“, so Haider-Wallner.
Im Burgenland ist das Entzünden von Brauchtumsfeuern unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind in der Burgenländischen Verbrennungsverbots-Ausnahme-Verordnung (Bgld. VVAV, LGBl. Nr. 28/2011) festgelegt.
Wichtige Sicherheitsmaßnahmen:
Brauchtum ja – illegale Müllverbrennung nein
Das Osterfeuer soll ausschließlich der Pflege des Brauchtums dienen, nicht der Entsorgung von Abfällen. Feuchtes Material oder Abfälle verursachen giftigen Rauch und gefährliche Feinstaubemissionen, die die Gesundheit erheblich beeinträchtigen können. Studien zeigen, dass unsachgemäßes Verbrennen von Holzabfällen bis zu zehnmal schädlicher als Dieselruß sein kann.
Erlaubte Termine für Osterfeuer:
Hohe Geldstrafen bei Verstößen
Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen drohen Strafen von bis zu 3.630 Euro. Besonders bei Überschreitungen der Feinstaub- oder Ozon-Grenzwerte kann ein generelles Verbot des Abbrennens verhängt werden. Aktuelle Luftgütemesswerte sind auf der Homepage der Landesregierung abrufbar.
Für weitere Informationen zu den gesetzlichen Regelungen und Empfehlungen klicken Sie auf den folgenden Link:
Quelle: Land Burgenland