Burgenland: LR Winkler - Burgenland erhöht die Förderung für die offene Jugendarbeit und weitere Maßnahmen um bis zu 150 Prozent

vonRedaktion Salzburg
MAI 01, 2024

Bildquelle: Landesmedienservice Burgenland/Büro LR Winkler

Gemeinden, Erziehungsberechtigte und Organisationen können für offene Jugendarbeit nicht rückzahlbare Fördermittel abrufen

Mit den neuen Jugendförderrichtlinien wurden die Förderungen für die offene Jugendarbeit, von Schulbesuchen im Ausland sowie von Reisen zu EU-Institutionen oder NS-Gedenkstätten angehoben. Abhängig vom Umfang und den Einsatzzeiten qualifizierter Jugendbetreuer gewährt das Jugendreferat stufenweise Förderungen für die offene Jugendarbeit bis zu 16.000 Euro pro Jahr. Das bedeutet eine Steigerung von 100 Prozent. Die Förderung richtet sich an die Gemeinden. Burgenländische Schülerinnen und Schüler ab der neunten Schulstufe erhalten für zeitlich begrenzte Schulaufenthalte eine um 20 Prozent höhere Unterstützung und Zuschüsse für Reisen zu Institutionen und Einrichtungen der Europäischen Union und des Europarates. Auf bis zu 1.500 Euro angehoben wurde auch die Förderung für die Ausrichtung eines Open-Air Sommerkinos, die von Gemeinden oder Vereinen mit Jugendbezug abgerufen werden können, was eine Verdreifachung des Förderbetrages bedeutet. „Die neuen Förderrichtlinien erweitern für die Jugendlichen die Möglichkeiten, zu gestalten, sich zu entfalten, öffnen ihnen Türen in die Welt und unterstützen sie in ihren Vorhaben. Ein wesentlicher Faktor in der Jugendarbeit ist der Erhalt der psychischen Gesundheit und die Prävention im Hinblick auf den Konsum gesundheitsschädlicher Substanzen oder ein ungesundes Verhalten“, sagt Landesrätin Daniela Winkler.

Offene Jugendarbeit wertvoller Beitrag zur Bildung und Erziehung
Für Jugendlandesrätin Daniela Winkler ist offene Jugendarbeit ein wertvoller Beitrag zur Erziehung und Bildung sowie der Begleitung von Jugendlichen in ihrer Entwicklung. „Die Jugendarbeit übernimmt Aufgaben, die von institutionellen Einrichtungen nicht erfüllt werden. Gemeinden, die diesen Aufgaben nachkommen, werden die Aufwendung der Personalkosten fachlich qualifizierter Betreuungspersonen für offene Jugendarbeit in Jugendfreizeiteinrichtungen oder die mobile Jugendarbeit mit einer Förderung in unterschiedlichen Stufen ersetzt.

Zeitlich begrenzte Schulaufenthalte
Mit der Unterstützung zeitlich begrenzter Schulaufenthalte von Schüler*innen ab der neunten Schulstufe im Ausland erweitere man das Bildungsangebot, betont Winkler.
Voraussetzung ist die regelmäßige Teilnahme am Unterricht einer vergleichbaren Schule im Ausland für die Dauer eines Schulhalbjahres bzw. eines Schuljahres. Der Förderbetrag soll die Kosten für Erziehungsberechtigte der an der Schulreise teilnehmenden Schülerinnen und Schüler reduzieren.

Um jungen Menschen ein besseres Verständnis der Abläufe und Zusammenhänge in der europäischen Politik zu ermöglichen und die Bedeutung der europäischen Integration für das Burgenland näherzubringen, werden Schüler*innenreisen nach Brüssel, Straßburg oder Luxemburg mit bis zu 150 Euro gefördert, wenn zumindest eine Einrichtung oder Institution der Europäischen Union oder des Europarates besucht wird.

Sinnvolle Freizeitangebote stärken, Jugendarbeit in den Gemeinden ausbauen
Für den Ausbau der Jugendarbeit in den Gemeinden kann eine Förderung für ein „Open Air-Sommerkino“ bis zu 1.500 Euro beantragt werden, statt bisher 500 Euro. „Voraussetzung ist, dass der Besuch einer solchen Veranstaltung kostenlos ist und im Zeitraum von Juni bis September stattfindet“, sagt Landesrätin Winkler.

Es werden nur gemeinnützige Vorhaben unterstützt. Von den Förderrichtlinien nicht umfasst sind verbandliche Jugendarbeit, Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendcoaching, schulische Angebote (schulische Tagesbetreuung, Hort etc.), Lern- und Nachhilfeangebote, Schulsozialarbeit, Beratungsstellen, Bildungseinrichtungen und Beschäftigungsprojekte.

Nähere Infos zu den einzelnen Fördermöglichkeiten finden sich auf der Homepage des Landesjugendreferates Burgenland unter: Landesjugendreferat Burgenland (ljr.at).

Quelle: Land Burgenland

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