Grafschaft Bentheim: Lebensgefährliche Mutprobe? Jugendliche laufen über Gleise

vonPresseportal.de
MAI 30, 2022

ots/Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim

Leer (Ostfrl.) (ots) -

Weil Jugendliche im Bahnhof Leer (Ostfrl.) durch die Gleise schlenderten, musste ein Güterzug am Sonntagnachmittag eine Schnellbremsung einleiten. Dem Anschein nach könnte es sich dabei möglicherweise um eine leichtsinnige Mutprobe gehandelt haben.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Bundespolizei musste der Triebfahrzeugführer eines rangierenden Autogüterzuges kurz nach 17 Uhr eine Schnellbremsung einleiten, da vier augenscheinlich Jugendliche im Bereich des Güterbahnhofs in den Gleisen liefen. Obwohl der Lokführer beim Erkennen der gefährlichen Situation sofort mehrfach ein Achtungssignal abgab und eine Schnellbremsung des Güterzuges einleitete, gingen die vier Jugendlichen jedoch offenbar zunächst weiterhin gezielt dem Zug entgegen. Erst als der Zug zum Stehen kam, sprangen die Jugendlichen kurz vor dem Zug aus dem Gleis und liefen davon.

Die Jugendlichen wurden als zwischen 14 und 16 Jahre alt beschrieben. Offenbar handelte es sich bei allen vieren um Jungs, die überwiegend dunkle Kleidung trugen.

Aufgrund der Rangierfahrt fuhr der Zug zu dem Zeitpunkt des Vorfalls mit rund 40 Km/h durch den Bahnhof. Durch das Ereignis kam es insgesamt zu 91 Minuten Verspätung im Betriebsablauf der Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Die Bundespolizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.

Hinweise nimmt die Bundespolizei in Bunde unter 04953 919900 entgegen.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf die Gefahren an Bahnanlagen hin. Der Aufenthalt im Gleisbereich ist verboten und lebensgefährlich. Der Bremsweg eines fahrenden Zuges ist erheblich länger als der eines Straßenfahrzeuges.

Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Gefahren auf Bahngebiet. Erklären Sie ihm, welche Folgen es haben kann, auf Bahngebiet zu spielen. Achten Sie darauf, wo Ihr Kind seine Freizeit verbringt.

Kommt es durch das Betreten oder das Bereiten von Hindernissen im Bereich der Bahnanlagen zu einer Beeinträchtigung des Zugverkehrs, können neben strafrechtlichen Konsequenzen auch zivilrechtliche Forderungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen auf die Verursacher zukommen.


Quelle: Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim, übermittelt durch news aktuell

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