vonRedaktion Salzburg
JÄNNER 08, 2026
Symbolbild
Am 5. Jänner 2026 wurde in Nüziders (Bezirk Bludenz) ein Tiertransport von Bediensteten der Autobahnpolizeiinspektion Bludenz angehalten und einer Schwerverkehrskontrolle unterzogen.
Dabei stellte sich heraus, dass die beiden Insassen häufig als Mehrfahrerbesatzung* unterwegs waren. Bei der Auswertung der Fahrerkarten und des Kontrollgerätes wurde festgestellt, dass die Lenker ihre Fahrerkarten wiederholt aus dem Kontrollgerät entnahmen und anschließend Ruhezeiten eintrugen. Nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestruhezeit von neun Stunden legten sie die Fahrerkarten wieder ein, ergänzten manuell Ruhezeiten und setzten die Fahrt fort.
Gleichzeitig konnte nachgewiesen werden, dass der Lkw während dieser angeblichen Ruhezeiten mehrfach kurz bewegt wurde – und zwar ohne eingelegte Fahrerkarte. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen dar.
Es besteht der Verdacht, dass die Lenker vorsätzlich falsche Ruhezeiten dokumentiert haben. Sie werden daher wegen des Verdachts der Fälschung eines Beweismittels bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch angezeigt. Aufgrund der festgestellten Verstöße wurde von den Lenkern vor Weiterfahrt eine Sicherheitsleistung in Höhe von insgesamt rund 6.000 Euro eingehoben.
Der Anhängerzug war mit rund 150 Kälbern beladen, die überwiegend aus dem Vorarlberger Raum stammten. Die Einhaltung der Tiertransportvorschriften wurde von einer Veterinärmedizinerin des Landes Vorarlberg überprüft und als ordnungsgemäß beurteilt.
*Bei einer Mehrfahrerbesatzung ist keine verpflichtende 45-minütige Pause nach viereinhalb Stunden Lenkzeit erforderlich, da diese Ruhezeit auch auf dem Beifahrersitz verbracht werden darf.
Quelle: LPD Vorarlberg