München: Mutmaßlicher belarussischer Schleuser in Untersuchungshaft

vonPresseportal.de
FEBRUAR 26, 2024

ots/Bundespolizeidirektion München

Bundespolizei beendet mutmaßliche Schleusung bei Bayrischzell

Bayrischzell / Rosenheim (ots) -

Die Bundespolizei hat am Montag (26. Februar) einen Mann aus Belarus auf richterliche Anordnung hin in München ins Gefängnis gebracht. Er war am frühen Sonntagmorgen nahe Bayrischzell festgenommen worden. Dem 41-Jährigen wird vorgeworfen, mit seinem Auto, vier russische Staatsangehörige illegal nach Deutschland befördert zu haben. Der mutmaßliche Schleuser führte während der Fahrt zwei Waffen griffbereit mit.

Die Bundespolizisten stoppten den Pkw mit polnischem Kennzeichen zwischen vier und fünf Uhr im Bayrischzeller Gemeindebereich. Der Pkw-Fahrer konnte sich mit seinem belarussischen Reisepass und einer polnischen Aufenthaltserlaubnis ausweisen. Seine vier Mitfahrer verfügten hingegen nicht über die erforderlichen Einreisepapiere. Den Erkenntnissen zufolge stammen sie aus Russland und sind miteinander verwandt. Nach eigenen Angaben mussten sie für die etappenweise organisierte Schleusung insgesamt 4.000 Euro zahlen. Der Ausgangspunkt der letzten Etappe soll in Slowenien gewesen sein. Bei der Durchsuchung des Kraftwagens fanden die Beamten in der Mittelkonsole sowohl Einhandmesser als auch einen Teleskopschlagstock zugriffsbereit liegen. Beide Waffen wurden sichergestellt.

Die vier Geschleusten wurden getrennt von ihrem Fahrer nach Rosenheim zur zuständigen Bundespolizeiinspektion gebracht. Dort stellten sie jeweils ein Schutzersuchen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden sie einer Anlaufstelle für Migranten in München zugeleitet. Ihren Fahrer zeigte Rosenheimer Bundespolizei wegen Einschleusens von Ausländern und wegen der Verstöße gegen das Waffengesetz an. Der in Polen gemeldete Belarusse wollte sich den Bundespolizisten gegenüber nicht zum jeweiligen Tatvorwurf äußern. Das Amtsgericht in München entsprach am Montag dem Antrag der Staatsanwaltschaft und ordnete die Untersuchungshaft des Beschuldigten an. In der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim muss er vorerst auf die nächsten Schritte in seinem Strafverfahren warten.


Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell

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