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MAI 27, 2026
ots/Bundespolizeidirektion Hannover
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Hannover/ Osnabrück/ Bad Bentheim (ots) -
Am gestrigen Tag verurteilte das Landgericht Osnabrück fünf Angeklagte wegen des unerlaubten Handels mit halbautomatischen Schusswaffen bzw. unerlaubtem Waffenbesitz sowie im Hinblick auf zwei Angeklagte wegen aufenthaltsrechtlicher Straftaten zu Freiheitsstrafen zwischen jeweils einem Jahr und drei Monaten und vier Jahren und drei Monaten.
Die Grundlage für die Verurteilung lieferten umfassende Ermittlungen der Bundespolizeidirektion Hannover, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück geführt wurden. Wegen der besonderen Gefährlichkeit dieser Taten hatte die Bundespolizei im Juni 2025 eine sog. Besondere Aufbauorganisation mit zeitweise bis zu 200 eingesetzten Beamtinnen und Beamten eingerichtet, um die von den Angeklagten genutzten grenzüberschreitenden Vertriebswege aufzudecken und insbesondere weitere Taten der Gruppierung zu unterbinden. Zu diesem Zeitpunkt war anzunehmen, dass die Gruppierung bereits mindestens 100 Schusswaffen nach Deutschland verbracht und schon 70 weitere bei Mittelsmännern in der Türkei bestellt hatte.
Am 5. Juli 2025 führten dann Spezialkräfte der Bundespolizei die Festnahme der Angeklagten durch. In der Folge ordnete der zuständige Ermittlungsrichter gegen drei der zum damaligen Zeitpunkt Beschuldigten die Vollstreckung der Untersuchungshaft an. Bei den zeitgleich erfolgten Wohnungsdurchsuchungen sicherten die Einsatzkräfte zahlreiche Beweismittel, die nicht zuletzt aus polizeilicher Sicht die Bereitschaft der Angeklagten zu gewalttätigen und bewaffneten Auseinandersetzungen dokumentierten. So konnten sechs einsatzbereite Pistolen und eine hohe Anzahl an Munition in verschiedenen Kalibern sowie Schlag- und Hiebwaffen, wie z.B. Spring- und Einhandmesser, Machete, Präzisionsschleuder, mit Griffstück präparierte Eisenstange, sichergestellt werden. Einer der Angeklagten hatte sich zudem mit einer ballistischen Schutzweste ausgerüstet. Darüber hinaus wurden bei den Angeklagten zahlreiche gefälschte Dokumente sichergestellt, die z.B. zur Anmietung von Tatfahrzeugen genutzt und in einer speziell hierfür hergerichteten Fälscherwerkstatt hergestellt wurden.
Den Anlass für die Ermittlungen lieferten zunächst die wachsamen Augen von Bundespolizisten, die einen der Angeklagten am 25. Mai 2025 gegen 02.10 Uhr auf der B 402 im Bereich des ehemaligen Grenzübergangs Twist nach der Einreise aus den Niederlanden anhielten und kontrollierten. Der türkische Staatsangehörige versuchte sich dann mit einem französischen Aufenthaltstitel zu legitimieren, der von den Beamten aber als Fälschung erkannt wurde. Zudem wurde im Mobiltelefon des späteren Angeklagten eine Filmsequenz gesichert, die ihm als Werbevideo für die Veräußerung von Waffen dienen sollte. Hierbei war der türkische Staatsangehörige bei der Vorführung von Ladetätigkeiten an einer Pistole zu erkennen. Da dieser Angeklagte über keinen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik Deutschland verfügte, wurde er nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen in die Niederlande zurückgewiesen.
Die folgende Auswertung der bei der Kontrolle erlangten Beweismittel legte dann die Annahme nahe, dass der türkische Staatsangehörige alsbald versuchen wird, erneut unerlaubt nach Deutschland einzureisen, um sich in eine bereits zuvor von ihm genutzte Wohnung in Wuppertal zu begeben. Tatsächlich konnte dieser Angeklagte dort nur wenige Tage später von Observationskräften angetroffen und nach Maßgabe gerichtlich erwirkter Beschlüsse überwacht werden. Die verdeckten Maßnahmen führten in der Folge zur Identifizierung der weiteren Angeklagten als Mittäter. In deren Verlauf zeigte sich, dass die Angeklagten in Wuppertal einen geradezu florierenden Handel mit Schusswaffen und Munition betrieben, die sie über Mittelsmänner aus der Türkei bezogen.
Überwiegend handelte sich um Pistolen, die äußerlich denjenigen des Herstellers "Glock" entsprechen sollten, tatsächlich aber in illegalen Waffenwerkstätten in der Türkei produziert wurden. Als zentralen Ort für ihre Verkaufsbestrebungen nutzten die Angeklagten das Café eines sog. Freundschaftsvereins in der Wuppertaler Innenstadt. Dort trafen sie sich nahezu täglich mit potentiellen Kunden, die sich für den illegalen Erwerb von Waffen oder Munition interessierten. Nach polizeilicher Erkenntnislage war den Angeklagten der Verwendungszweck der Waffen im kriminellen Milieu durchaus bewusst. So fragte eine Kontaktperson einen der späteren Hauptangeklagten im Zuge von Bestellaktivitäten: "Willst Du Deutschland den Krieg erklären?". Dieser antwortete darauf: "Wir haben Krieg!".
Um die mit derartigen Geschäften verbundenen Risiken zu unterbinden, erfolgte dann am 5. Juli 2025 der Zugriff gegen die Angeklagten. Nach polizeilicher Einschätzung ist anzunehmen, dass auf diese Weise die illegale Einfuhr von mehreren hundert Schusswaffen und nicht zuletzt deren Verfügbarkeit innerhalb krimineller Bandenstrukturen frühzeitig unterbunden werden konnte.
Der zuständige Einsatz- und Ermittlungsleiter der Bundespolizei, Helgo Martens, erklärte nach dem Urteil: "Derzeit ist zu beobachten, dass Deutschland zunehmend Zielland von illegal produzierten und somit gefälschten "Glock"-Pistolen wird, die offensichtlich für gewalttätige Auseinandersetzungen krimineller Gruppierungen genutzt werden sollen. Im engen Zusammenwirken mit den Justizbehörden ist es uns nun erstmalig gelungen, die grenzüberschreitenden Vertriebswege für diese gefährlichen Waffen aufzudecken und die in Deutschland verantwortlichen Täter zu überführen."
Der Ständige Vertreter der Bundespolizeidirektion Hannover, Andreas Meier erklärte, dass die umfangreichen Ermittlungen und der hohe Einsatz der eingesetzten Beamtinnen und Beamten maßgeblich zum erfolgreichen Abschluss des Verfahrens beigetragen hätten. Er lobte ausdrücklich die professionelle und engagierte Arbeit aller beteiligten Kräfte und zeigte sich außerordentlich zufrieden mit den durch das Landgericht Osnabrück ergangenen Urteilen. Diese setzten aus Sicht der Bundespolizei ein deutliches Zeichen im konsequenten Vorgehen gegen den illegalen Waffenhandel und organisierte grenzüberschreitende Kriminalität.
Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion Hannover, übermittelt durch news aktuell