Tirol: Neuer Kriterienkatalog für barrierefreie Veranstaltungen

vonRedaktion Salzburg
OKTOBER 30, 2026

Copyright: Land Tirol/Dorfmann

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Dies ist eine Aussendung des unabhängigen Tiroler Monitoringausschusses

Ob Gemeindefest, Konzert, Sportveranstaltung oder Kulturabend: Veranstaltungen bringen Menschen zusammen, fördern das Miteinander und stärken das Gemeinschaftsleben. Damit möglichst alle Menschen daran teilnehmen können, muss Barrierefreiheit bereits bei der Planung berücksichtigt werden. Ein neuer Kriterienkatalog unterstützt Tiroler Gemeinden und VeranstalterInnen dabei, Barrieren frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen für möglichst barrierefreie Veranstaltungen zu setzen. Erarbeitet wurde der Kriterienkatalog von der Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung des Landes Tirol sowie dem ÖZIV Tirol unter Mitwirkung der Abteilung Gemeinden des Landes Tirol, der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck und des Tiroler Monitoringausschusses.

„Barrierefreiheit beginnt nicht erst mit der Veranstaltung, sondern bereits bei der Planung. Sie ist keine freiwillige Zusatzleistung, sondern eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Wer unterschiedliche Bedürfnisse von Anfang an berücksichtigt, schafft die Grundlage für ein inklusives Miteinander“, betont Isolde Kafka, Antidiskriminierungsbeauftragte des Landes und Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses.

Mehr als bauliche Zugänglichkeit

Gut zugängliche Eingänge, ausreichend breite Wege und Bewegungsflächen, barrierefreie Sanitäranlagen, geeignete Bodenbeläge sowie gekennzeichnete Parkplätze in Eingangsnähe – Maßnahmen wie diese tragen dazu bei, Barrieren abzubauen und Menschen mit Behinderungen eine möglichst selbstständige Teilnahme an Veranstaltungen zu ermöglichen.

Barrierefreiheit geht jedoch über die bauliche Zugänglichkeit hinaus. Auch die Anforderungen von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen sowie Menschen mit kognitiven oder kommunikativen Einschränkungen müssen bei der Planung berücksichtigt werden. Dazu zählen etwa verständliche und gut auffindbare Informationen über die Zugänglichkeit des Veranstaltungsortes, eine übersichtliche Beschilderung sowie eine möglichst barrierefreie digitale Kommunikation. Eine klar benannte Ansprechperson, die vor und während der Veranstaltung für Fragen und Unterstützungsbedarf erreichbar ist, erleichtert die Teilnahme zusätzlich.

Der Kriterienkatalog dient als Orientierungshilfe im behördlichen Verfahren. Er ersetzt jedoch weder eine baurechtliche Prüfung noch eine formelle Beurteilung der Barrierefreiheit eines Gebäudes.

Barrierefreiheit als Gewinn für alle

„Echte Inklusion bedeutet, dass niemand vor verschlossenen Türen steht, sondern alle Menschen die Möglichkeit haben, teilzuhaben, mitzuwirken und Gemeinschaft zu erleben. Barrierefreiheit ist kein Privileg für einzelne, sondern ein Gewinn für uns alle“, hebt ÖZIV Tirol-Geschäftsführer Hannes Lichtner hervor und verweist darauf, dass von barrierefreien Veranstaltungen nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch ältere Menschen, Familien mit Kindern sowie Personen mit vorübergehenden Einschränkungen profitieren. „Barrierefreiheit steigert damit die Qualität von Veranstaltungen und ermöglicht einem breiteren Publikum die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben“, so Lichtner abschließend.

Weitere Informationen finden sich im Gemeindeaktionsplan Behinderung sowie im Kriterienkatalog für barrierefreie Veranstaltungen.

Quelle: Land Tirol

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