München: Österreicher mit falschen Personalien - aus "gutem Grund" / Bundespolizei bringt Bosnier für rund vier Monate hinter Gitter

vonPresseportal.de
JUNI 02, 2021

ots/Bundespolizeidirektion München

A93 / Rosenheim (ots) - Am Mittwoch (2. Juni) hat die Rosenheimer Bundespolizei bei Grenzkontrollen auf der A93 einen gesuchten Bosnier festgenommen. Der Mann muss für die Dauer von rund vier Monaten in Haft. Ein längerer Gefängnisaufenthalt blieb hingegen einem ebenfalls gesuchten Österreicher erspart. Aus "gutem Grund" hatte er im Eurocity kurz vor Rosenheim versucht, die Beamten zu täuschen. Die Freiheit hat er seinem Vater zu verdanken.

Bei der Kontrolle konnte der österreichische Zugreisende keine Papiere vorlegen. Seine Angaben erschienen den Bundespolizisten so widersprüchlich, dass er am Rosenheimer Bahnhof aussteigen und zur örtlichen Dienststelle folgen musste. Dort fanden die Beamten mithilfe seiner Fingerabdrücke schnell heraus, warum sich der Mann falscher Personalien bedient hatte. Im vergangenen Sommer war der Tiroler vom Amtsgericht in München wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden. Laut Strafbefehl hatte der 31-Jährige Justizschulden in Höhe von 1.600 Euro. Mangels finanzieller Möglichkeiten kontaktierte er seine Familie und informierte sie über seine Festnahme. Schließlich zahlte sein Vater den geforderten Betrag bei der Bundespolizei in Rosenheim ein. Somit durfte der Sohn aus dem Polizeigewahrsam entlassen werden und seine Reise fortsetzen.

In der Grenzkontrollstelle bei Kiefersfelden verhafteten die Bundespolizisten einen bosnischen Staatsangehörigen. Dieser war Insasse eines in Slowenien zugelassenen Wagens. Bei der Überprüfung seiner Personalien stießen die Beamten mithilfe des Polizeicomputers auf einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Wegen unerlaubten Aufenthalts war der 35-Jährige Ende letzten Jahres zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro verurteilt worden. Den geforderten Betrag hatte er bisher nicht gezahlt und konnte ihn auch nicht vor Ort aufbringen. Somit blieb ihm nichts Anderes übrig, als die ersatzweise verhängte 120-tägige Haft in der Justizvollzugsanstalt Traunstein anzutreten.


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