Pakete, Pillen und Plagiate - Sicherstellungen beim Nürnberger Zoll

vonPresseportal.de
MAI 26, 2021

ots/Hauptzollamt Nürnberg

ots/Hauptzollamt Nürnberg

Nürnberg (ots) - Massenweise Waren, deren Einfuhr verboten ist, kamen beim Nürnberger Zollamt Hafen seit Anfang April in Postpaketen aus unterschiedlichsten Ländern an.

Aus knapp 40 Paketsendungen wurden gefälschte Markenartikel - darunter Bekleidung, Schuhe und Taschen verschiedenster Hersteller - im Rahmen der zollamtlichen Abfertigung aus dem Verkehr gezogen. Der Wert der Originalwaren hätte sich auf knapp 160.000 Euro belaufen; angemeldet wurde jedoch immer nur ein Bruchteil des Originalpreises. Die Empfänger werden nicht nur auf die Ware und wahrscheinlich die Rückerstattung des Kaufpreises verzichten müssen, sie erwarten gegebenenfalls noch Ansprüche des Markenrechtsinhabers. So musste zum Beispiel eine unbelehrbare Frau aus dem Großraum Nürnberg, nachdem sie sich zum zweiten Mal gefälschte Textilien eines Luxusmarken-Herstellers liefern ließ, 1.000 Euro an den Rechteinhaber bezahlen.

"Besonders bedenklich sind auch die vielen Fälle, in denen wir Arzneimittel sichergestellt haben", so Martina Stumpf, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Nürnberg. "Bereits in über 90 Fällen wurde das Zollamt Hafen in diesem Jahr schon tätig, was fast der Gesamtzahl aus 2020 entspricht. Der Zoll schützt mit diesen Beschlagnahmen die Verbraucher*innen vor gesundheitlichen Risiken und Schäden."

Privatpersonen dürfen nach dem deutschen Arzneimittelrecht im Wege des Post- oder Kurierversands grundsätzlich keine Arzneimittel aus dem Ausland beziehen. Hierbei ist zu beachten, dass auch Präparate, die im Ausland frei gehandelt werden, wie zum Beispiel Nahrungsergänzungsmittel oder Vitaminpräparate, in Deutschland als Arzneimittel gelten können und dann dem Arzneimittelgesetz unterliegen. Damit soll sichergestellt werden, dass nur Arzneimittel nach Deutschland gelangen, die nach arzneimittelrechtlichen Gesichtspunkten unbedenklich sind.

Die gefälschten Markenartikel werden wie die Arzneimittel vernichtet. Die Empfänger müssen mit Geldbußen oder -strafen rechnen.

Zusatzinfo:

Bei geplanten Bestellungen von Waren aus Nicht-EU-Staaten ist es ratsam, sich bereits vorher unter www.zoll.de zu informieren. Neben möglichen Zöllen und Steuern für die Waren sind auch bei Post- und Kuriersendungen immer Einfuhrverbote oder Beschränkungen zu beachten. So überwacht der Zoll zum Schutz der Verbraucher*innen beispielsweise die Einhaltung der Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes und der Produktsicherheit von Technik bis Textilien.

Mit der kostenlosen App "Zoll und Post" können die voraussichtlichen Abgaben berechnet werden. Dazu erhalten Sie Hinweise auf wichtige zollrechtliche Bestimmungen zu den unterschiedlichsten Warengruppen und Antworten auf die wichtigsten Fragen in einer Übersicht.

+++ Achtung +++

Ab dem 1. Juli 2021 gelten neue Regelungen für Post- und Kuriersendungen aus Nicht-EU-Ländern. Für Sendungen bis 22 Euro, die aktuell noch abgabenfrei sind, werden künftig Steuern fällig. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Aktuelle-Einzelmeldungen/2021/azr_privatpersonen_ecommerce.html


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Nürnberg, übermittelt durch news aktuell

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