Mettmann: Polizei zieht betrunkenen Autofahrer aus dem Verkehr

vonPresseportal.de
JULI 26, 2021

ots/Polizei Mettmann

Mettmann (ots) - In der Nacht zu Sonntag (25. Juli 2021) hat die Polizei auf der Hildener Straße in Langenfeld einen betrunkenen Autofahrer aus Monheim am Rhein aus dem Verkehr gezogen.

Das war geschehen:

Gegen 4:25 Uhr waren zwei Polizeibeamte gemeinsam mit einem Kommissaranwärter im Rahmen ihrer Streife über die Berliner Straße in Hilden gefahren, als ihnen auf Höhe des Fritz-Gressard-Platzes ein VW Golf auffiel, der vor einer roten Ampel stand und nur sehr zeitverzögert losfuhr, als diese auf Grün sprang. Der Fahrer steuerte seinen Golf dann in Richtung Langenfeld, wobei er bei Teilstücken, an denen 50 km/h erlaubt sind, teilweise nur mit 20 bis 30 Kilometern pro Stunde unterwegs war. Dabei fuhr er deutliche Schlangenlinien, eher er seinen Wagen plötzlich auf über 60 km/h beschleunigte.

Auf Höhe des Kreisverkehres an der Hildener Straße / Rietherbach stoppten die Beamten den Wagen und kontrollierten den Fahrer, einen 24-jährigen Monheimer, sowie seine drei Mitfahrer (22 sowie 16 und 16 Jahre alt).

Dabei stellten die Beamten fest, dass der 24-jährige Fahrer aus Monheim augenscheinlich unter erheblichem Alkoholeinfluss stand: So wehte den Beamten eine deutlich wahrnehmbare "Fahne" entgegen. Als der junge Mann aus dem Auto steigen sollte, konnte er sich kaum auf den Beinen halten. Zudem stellten die Polizisten fest, dass sich der Mann frisch auf die Kleidung und Schuhe erbrochen hatte. Auf seinen Zustand hin angesprochen gab der schon mehrfach polizeilich in Erscheinung getretene Fahrer an, im Laufe des Abends vier volle Gläser Wein sowie mehrere Gläser Bier getrunken zu haben. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 0,8 Promille (0,39 mg/l).

Die Folgen für den Monheimer:

Da auch die anderen Fahrzeuginsassen zum Teil erheblich betrunken waren, musste er seinen Wagen vor Ort stehen lassen. Er musste mir zur Wache, wo zur weiteren Beweissicherung eine ärztliche Blutprobe angeordnet und durchgeführt wurde. Da der Mann keinen Führerschein mit sich führte, konnte die Polizei diesen vorerst noch nicht sicherstellen. Das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr wurde dem jungen Monheimer vorerst untersagt. Außerdem wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet.


Quelle: Original-Content von: Polizei Mettmann, übermittelt durch news aktuell

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