Kassel: Schockmoment für einen Lokführer - Zug überfährt menschenähnliche Puppe

vonPresseportal.de
JÄNNER 22, 2021

ots/Bundespolizeiinspektion Kassel

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Volkmarsen (Landkreis Waldeck-Frankenberg) (ots) - Einen Schock erlitt gestern Abend (21.1.), gegen 21.30 Uhr, ein 44-jähriger Lokführer der Kurhessenbahn. Weil er glaubte, einen Menschen zu überfahren, leitete der Bahnmitarbeiter sofort eine Schnellbremsung ein. Nach dem Vorfall musste der 44-Jährige abgelöst werden. Auch die Reisenden im Zug wurden durch die Bremsung überrascht. Nach ersten Ermittlungen gab es keine Verletzten.

Die alarmierte Bundespolizei rückte sofort mit Blaulicht und Martinshorn aus.

"Solche Taten, bei denen die Gesundheit anderer Menschen gefährdet werden, sind keine Dummejungenstreiche, sondern gravierende Straftaten!"

Nach erster Aufregung stellte sich heraus, dass es sich um eine selbst gebaute Puppe handelte. Dies war für den Lokführer vorerst nicht zu erkennen.

Bislang Unbekannte hatten die mit echter Kleidung versehene Puppe, im Bereich eines Bahnüberganges an der L 3080 (zwischen Volkmarsen und Külte) mit dem Rücken zur Fahrtrichtung auf den Gleisen deponiert.

Streckensperrung

Wegen des Vorfalles war der Streckenabschnitt für rund eine Stunde gesperrt. Zwei Züge erhielten dadurch erhebliche Verspätungen.

Ein zweiter Fall

Ein vergleichbarer Fall ereignete sich bereits am Abend des 20. Januar, im Bereich Marsberg. Auch hier hatte ein Zug eine Puppe überfahren. Diesen Fall bearbeitet die Bundespolizei in Dortmund.

Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat die Ermittlungen aufgenommen und ein Strafverfahren eingeleitet. Zeugenhinweise sind unter der Tel.-Nr. 0561/81616-0 bzw. über www.bundespolizei.de erbeten.

Hinweis der Bundespolizei:

Wenn Züge Schnellbremsungen machen, werden Fahrgäste immer überrascht und können sich durch Stürze oder umherfliegende Gegenstände verletzten. Wer Gleise betritt, um dort beispielsweise Hindernisse zu deponieren, bringt nicht nur sich selbst, sondern auch Dritte in Gefahr. Zudem ist das Betreten von Bahnanlagen durch Unbefugte verboten.

Bei Unfällen können, neben strafrechtlichen Konsequenzen, möglicherweise auch zivilrechtliche Folgen, in Form von Schadensersatzansprüchen, auf die Verursacher zu kommen.


Quelle: Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Kassel, übermittelt durch news aktuell

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