Schwarzarbeits- und Arbeitsschutzprüfung in Hamburger Näherei

vonPresseportal.de
FEBRUAR 26, 2021

ots/Hauptzollamt Hamburg

Ein Arbeitnehmer ohne gültigen Aufenthaltstitel angetroffen - Bezirksamt Altona schließt Betrieb

Hamburg (ots) - Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg überprüften heute Morgen im Hamburger Westen einen Betrieb, der sich auf Näharbeiten spezialisiert hat. Dabei wurden insgesamt 60 Beschäftigte überprüft.

"Die Datenlage lässt derzeit darauf schließen, dass etwa die Hälfte der Beschäftigten möglicherweise zu Unrecht Leistungen bezieht" erklärt Pressesprecher Oliver Bachmann. "Die entsprechende Datenabfrage dauert an. Sollte sich dies bestätigen, schließen sich weitere Ermittlungen wegen des Verdachts des Sozialleistungsbetrugs an".

Ein weiterer Arbeitnehmer konnte den Beamten zudem während der Prüfung keinen erforderlichen Aufenthaltstitel vorlegen; gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet und der unerlaubten Erwerbstätigkeit eingeleitet.

"Wegen der unklaren Melde- und Subunternehmerverhältnisse schließen sich auf jeden Fall weitere Prüfungen gegen den Arbeitgeber an" führt Bachmann aus.

Darüber hinaus haben Mitarbeiter*innen des Gesundheitsamts Altona die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregelungen in der Arbeitsstätte überprüft. Dabei wurden erhebliche Mängel festgestellt. So wurden unter anderem keine Schutzmasken getragen, es fehlte an Desinfektionsmittel sowie Seife und auch die Mindestabstände wurden nicht eingehalten. Des Weiteren war die Belüftung mangelhaft und es lag auch keine Gefährdungsbeurteilung vor. "Aufgrund der Verstöße gegen die Arbeitsschutzregelungen wurde der Betrieb bis zur Vorlage eines stimmigen Hygienekonzepts geschlossen", sagt Mike Schlink, Pressesprecher des Bezirksamts Altona.

Zusatzinformationen:

Wer absichtlich falsche bzw. unvollständige Angaben macht oder Änderungen nicht bzw. nicht unverzüglich mitteilt und dadurch Leistungen erhält, die ihm nicht zustehen, macht sich wegen Betrugs oder Erschleichens von Sozialleistungen strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bzw. bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden (§ 263 StGB).


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Hamburg, übermittelt durch news aktuell

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