Schwarzarbeitsprüfung auf Hamburger Großmarkt - 2 Arbeitnehmer ohne gültigen Aufenthaltstitel angetroffen

vonPresseportal.de
FEBRUAR 19, 2021

ots/Hauptzollamt Hamburg

Hamburg (ots) - Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg überprüften bereits gestern in den frühen Morgenstunden auf dem Großmarkt zehn Mitarbeiter eines Obst- und Gemüsegroßhändlers, um dort Hinweisen aus der Bevölkerung nachzugehen.

"Zwei osteuropäische Arbeitnehmer konnten den Beamten während der Prüfung keinen erforderlichen Aufenthaltstitel vorlegen" erklärt Pressesprecher Oliver Bachmann. "Gegen beide wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet und der unerlaubten Erwerbstätigkeit eingeleitet."

Einem weiteren ausländischen Arbeitnehmer war die Erwerbstätigkeit ebenfalls nicht gestattet. Ihn erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Darüber hinaus besteht bei einem vierten Mitarbeiter der Verdacht, dass dieser in der Firma arbeitete, obwohl er Sozialleistungen bezieht. Gegen ihn wird wegen des Verdachts des Sozialleistungsbetrugs weiterermittelt.

Zusatzinformationen:

Drittstaatsangehörige dürfen nur beschäftigt werden, wenn der Aufenthaltstitel zur Ausübung der Beschäftigung berechtigt. Mit anderen entgeltlichen Dienst- oder Werkleistungen dürfen sie nur beauftragt werden, wenn der Aufenthaltstitel eine selbstständige Tätigkeit zulässt.


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Hamburg, übermittelt durch news aktuell

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