Österreich: Sommerurlaub mit Kindern - Warum eine Reisevollmacht Ärger an der Grenze vermeiden kann

vonOTS
JUNI 26, 2026

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Notariatskammer empfiehlt Familien, vor Reiseantritt auch an die notwendige Zustimmungserklärung für Minderjährige zu denken

Reisepass, Tickets und Unterkunft stehen bei den meisten Familien ganz oben auf der Urlaubscheckliste. Mit Beginn der Sommerferien erinnert die Österreichische Notariatskammer daran, dass eine schriftliche Einverständniserklärung bei Auslandsreisen mit Minderjährigen oft empfehlenswert und in einzelnen Ländern sogar erforderlich ist.

Besonders relevant ist dies, wenn Kinder mit Großeltern, anderen Verwandten oder Freunden verreisen oder im Rahmen eines Vereins, einer Sprachreise oder eines Feriencamps ins Ausland reisen. Auch bei allein reisenden Jugendlichen erleichtert eine Reisevollmacht den Nachweis der Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

Unsicherheit besteht häufig auch bei getrenntlebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht. Zwar ist die Zustimmung des anderen Elternteils für gewöhnliche Urlaubsreisen nicht immer erforderlich, bei Auslandsreisen oder Reisen mit Dritten ist eine schriftliche Bestätigung jedoch ratsam.

„Ob Kinder mit Großeltern verreisen, an einem Feriencamp teilnehmen oder bei getrenntlebenden Eltern unterwegs sind: Eine Reisevollmacht sorgt für klare Verhältnisse und erleichtert den Nachweis der Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Das kann insbesondere bei Grenz- oder Sicherheitskontrollen wichtig sein“, erklärt Ulrich Voit, Pressesprecher der Österreichischen Notariatskammer.

Unterschiedliche Regelungen je nach Reiseland

Innerhalb Europas bestehen keine einheitlichen Vorgaben. In Ländern wie Bosnien und Herzegowina, Griechenland, Kroatien, Nordmazedonien, Slowenien, Serbien oder Großbritannien kann eine Reisevollmacht erforderlich oder besonders empfehlenswert sein.

Für Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien und Griechenland gelten darüber hinaus besondere Anforderungen: Hier ist eine amtlich beglaubigte Vollmacht erforderlich. Für Serbien wird eine Beglaubigung empfohlen. Auch mögliche Transitländer sollten bei der Reiseplanung berücksichtigt werden.

Was in einer Reisevollmacht enthalten sein sollte

Die Notariatskammer empfiehlt, die Reisevollmacht möglichst in einer mehrsprachigen Fassung mitzuführen. Enthalten sein sollten jedenfalls die Daten des Kindes, der gesetzlichen Vertreter sowie der volljährigen Begleitperson. Darüber hinaus sollten das Reiseziel, der Reisezeitraum sowie aktuelle Kontaktdaten der Eltern angeführt werden.

Zusätzlich kann es sinnvoll sein, Kopien der Geburtsurkunde des Kindes sowie der Ausweisdokumente der gesetzlichen Vertreter mitzuführen. Dadurch lassen sich Rückfragen bei Grenz- oder Sicherheitskontrollen häufig rascher klären.

Rechtzeitig informieren und vorsorgen

Die Österreichische Notariatskammer rät zur rechtzeitigen Information: Wer die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorbereitet, vermeidet Verzögerungen und startet gut vorbereitet in den Urlaub.



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Quelle: OTS

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