Karlsruhe: Verbotenes Springmesser im Gepäck / Verstoß gegen das Waffengesetz

vonPresseportal.de
JULI 26, 2022

ots/Hauptzollamt Karlsruhe

Karlsruhe (ots) - Beschäftigte des Hauptzollamts Karlsruhe kontrollierten gestern am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden das Gepäck eines 40-jährigen rumänischen Staatsangehörigen, welcher aus Timisoara (Rumänien) eingereist war.

Dabei fiel den Zöllnern auf, dass sich neben persönlichen Gegenständen des Mannes auch ein Springmesser im Koffer befand. Der Reisende gab den Beamten gegenüber an, dass es sich um ein Brotmesser handele, welches er zum "Vespern" benutzen würde.

Das aufgegriffene Springmesser ist jedoch nach dem deutschen Waffengesetz ein verbotener Gegenstand. Folglich wurde gegen den Reisenden ein entsprechendes Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet und das Springmesser sichergestellt.

Da der 40-Jährige keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde eine Strafsicherheitsleistung in Höhe von 300,00 Euro erhoben. Nachdem diese beglichen wurde, konnte der Mann seine Reise fortsetzen.

Zusatzinformation:

Nach dem deutschen Waffengesetz ist der Umgang mit Springmessern verboten, ausgenommen solche, deren Klinge seitlich aus dem Griff herausspringen und höchstens 8,5 cm lang sind und nicht zweiseitig geschliffen sind. Soweit nur ein Merkmal nicht erfüllt ist, greift dieses Verbot. Nähere Informationen sind auf www.zoll.de zu finden.


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell

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