Rheinland-Pfalz: Vernachlässigung von Tieren ist kein Bagatelldelikt

vonPresseportal.de
AUGUST 14, 2026

ots/Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

Mainz (ots) -

Die allermeisten Tierhalterinnen und Tierhalter kümmern sich verantwortungsvoll und gewissenhaft um ihre Tiere. Dennoch kommt es immer wieder zu Fällen, in denen Tiere nicht artgerecht gehalten, medizinisch nicht ausreichend versorgt oder sogar in Wohnungen, Häusern oder Ställen zurückgelassen werden.

Tierquälerei geschieht dabei nicht nur durch aktives Handeln. Auch das Unterlassen notwendiger Fürsorge kann für Tiere erhebliche Schmerzen und Leiden bedeuten - etwa wenn sie nicht ausreichend gefüttert oder bei Erkrankungen nicht tiermedizinisch versorgt werden. Immer wieder werden zudem schwer kranke Tiere ausgesetzt und ihrem Schicksal überlassen.

Tierhalter sowie Personen, die Tiere betreuen, sind gesetzlich verpflichtet, für deren Wohl zu sorgen. Nach § 17 des Tierschutzgesetzes kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer einem Tier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Bei Verstößen, die als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden, können zudem Bußgelder von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Darüber hinaus können Haltungs- und Betreuungsverbote ausgesprochen werden.

Wer über die Anschaffung eines Tieres nachdenkt, sollte sich vorab intensiv mit dessen Bedürfnissen und den Anforderungen an eine artgerechte Haltung auseinandersetzen. Dazu gehört auch die ehrliche Frage, ob diese Bedürfnisse dauerhaft erfüllt werden können.

Dabei sollten nicht nur der tägliche Zeit- und Pflegeaufwand berücksichtigt werden. Auch Erkrankungen können eine intensivere Betreuung und mitunter erhebliche Tierarztkosten mit sich bringen. Tiere können sich in solchen Situationen nicht selbst helfen. Sie sind auf die Fürsorge, Aufmerksamkeit und verantwortungsvolle Pflege des Menschen angewiesen.

Wenn Sie Vernachlässigung oder andere Formen von Tierquälerei beobachten, wenden Sie sich bitte an das zuständige Veterinäramt. In akuten Notfällen verständigen Sie direkt die Polizei.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Serviceportal Rheinland-Pfalz unter dem Stichwort "Tierquälerei": https://service.rlp.de/detail?areaId=&pstId=198490217&ouId=&infotype=0


Quelle: Original-Content von: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz, übermittelt durch news aktuell

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