Heilbronn: Weltverbrauchertag am 15. März 2021/ Der Zoll leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger

vonPresseportal.de
MÄRZ 12, 2021

ots/Hauptzollamt Heilbronn

ots/Hauptzollamt Heilbronn

Heilbronn (ots) - Eines der grundlegendsten Verbraucherrechte ist das Recht auf Sicherheit. Die Überwachung des internationalen Warenverkehrs nach oder aus Deutschland trägt hierzu erheblich bei und findet nicht nur an der Grenze, sondern auch an den Zollämtern im Binnenland statt.

Stellt der Zoll dabei bedenkliche Waren fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung übergeben. Wenn die Waren nicht gesetzeskonform oder sogar gefährlich sind, werden sie aus dem Verkehr gezogen, um die Bürger und Bürgerinnen vor Schaden zu bewahren. Zu Unrecht verwendete Prüfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der Zoll bei den Kontrollen genau hinschaut und eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet.

Häufig handelt es sich bei solchen Waren auch um Produktfälschungen. Für solche Produkte übernehmen die anonymen Hersteller natürlich weder Haftung noch Verantwortung. "Verbraucher sind stets gut beraten Originalprodukte zu kaufen, bei denen die Hersteller eine Garantie bieten und die Waren vor allem nicht zur versteckten Gefahr für Gesundheit und Leben werden", so Marcel Schröder, Pressesprecher des Hauptzollamts Heilbronn.

Anfang Februar des vergangenen Jahres zog das Zollamt Heilbronn hunderttausende nachfüllbare Gasfeuerzeuge aus China aus dem Verkehr. Da der Einführer insgesamt 650.000 Feuerzeuge mit elektronischer Zündung (Piezzo) ohne die erforderliche Lizenz des darin eingeprägten Rechteinhabers (TÜV Süd AG) in Fernost produzieren ließ, setzte das Heilbronner Zollamt die Überlassung der Waren aus. "Aus technischer Sicht hatten wir zwar keine Einwände gegen die Produkte, da die Feuerzeuge kindergesichert beschaffen sind. Neben einschlägigen Produktsicherheitsvorschriften prüfen wir aber auch geltend gemachte Rechte von Markeninhabern," so Sven Figula, Abfertigungsleiter Einfuhr des Zollamts über den Vorgang.

In einem weiteren Fall aus dem Herbst 2020 verhinderte das Zollamt Heilbronn die Einfuhr von zwölf Tonnen Bodenfliesen. In diesem Fall gab es Zweifel an der Produktsicherheit der über 800 großflächigen, zur Einfuhr aus der Türkei angemeldeten Fliesen, weshalb Beschäftigte des Zollamts Heilbronn auch hier einschritten und die Einfuhr verhinderten.


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Heilbronn, übermittelt durch news aktuell

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