Oberhausen: Wenn eins zum anderen kommt...

vonPresseportal.de
OKTOBER 16, 2020

ots/Polizeipräsidium Oberhausen

Oberhausen (ots) - Eigentlich hatten Polizisten den 24-jährigen Alstadener am Mittwoch (14.10.) nur angehalten, weil er 15 km/h zu schnell auf der Hiberniastraße unterwegs gewesen war. Als die Polizisten den Fahrer und seinen roten BMW dann an der Geschwindigkeitsmessstelle etwas genauer unter die Lupe nahmen, offenbarten sich nach und nach immer mehr Ungereimtheiten.

So war im Fahrzeugschein ein anderes Kennzeichen als das an dem BMW angebrachte eingetragen. Der Alstadener erklärte das damit, dass er die Kennzeichen, die eigentlich einmal für einen mittlerweile abgemeldeten Ford ausgegeben worden waren, beim Kauf des BMW vom Verkäufer bekommen und dann selber am Auto angebracht hatte.

Warum er keinen Führerschein vorzeigen konnte erklärte er damit, dass er nur vergessen habe ihn mitzunehmen. Nach einer schnellen Datenabfrage im Polizeicomputer war aber klar, dass er gar keinen Führerschein haben konnte.

Das räumte der junge Mann dann tatsächlich auch ein und bestätigte, dass er bisher lediglich ein Dutzend Fahrstunden in einer Fahrschule absolviert habe.

Die Frage nach dem Konsum von Betäubungsmitteln vor Fahrtantritt, wies er entschieden zurück. Sein letzter Konsum liege schließlich schon zwei Tage zurück.

Aber auch in diesem Punkt widerlegte ein Speicheltest seine Behauptung, woraufhin ein Arzt eine Blutprobe des Alstadeners entnahm.

Am Ende des Tages wird er sich jetzt wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr, Urkundenfälschung und Straftaten gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz, Pflichtversicherungsgesetz und Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen. Da fallen die 25 EUR Verwarnungsgeld für den Geschwindigkeitsverstoß schon fast nicht mehr ins Gewicht.


Quelle: Original-Content von: Polizeipräsidium Oberhausen, übermittelt durch news aktuell

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