Trier: Wintergefahren auf den Hunsrückstraßen - Die Polizei Morbach rät zur Vorsicht

vonPresseportal.de
NOVEMBER 30, 2020

ots/Polizeidirektion Trier

Morbach (ots) - Sobald die Temperaturen sinken und Nebel dazukommt, kann Reifglätte entstehen, die oft nicht oder zu spät erkannt wird. Auch festgefahrener Schnee, in dem sich vereiste Spurrillen bilden oder Schneematsch, der wie ein Film auf der Fahrbahn liegt, können die Bodenhaftung beeinträchtigen. So wird die Autofahrt zur gefährlichen Rutschpartie. Ein falsches Lenkmanöver kann zu unkontrollierten Schleuderbewegungen führen, was dann in Unfällen mit häufig hohen Sach- oder gar Personenschäden enden. Im November ist es im Dienstgebiet der Polizei Morbach bereits zu ersten Verkehrsunfällen im Zusammenhang mit diesen typischen Wintergefahren gekommen. Autofahrer sollten insbesondere in den Nacht- und Morgenstunden sowie nach Schneefall besonders vorsichtig fahren. Da oft durch Nebel oder Schnee die Sichtverhältnisse zusätzlich eingeschränkt sind, liegt auf der Geschwindigkeitsreduzierung besonderes Augenmerk. Unfälle auf Glatteis sind meist auf eine überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen, auch wenn diese subjektiv nicht sehr hoch war. Hier spricht die Polizei von der relativen Höchstgeschwindigkeit, die in Anbetracht der speziellen Witterungs- und Straßenverhältnisse überschritten wurde, denn manchmal ist nicht schnell trotzdem zu schnell! Stichwort Nebel: Die Polizei wird nicht müde, an die geltenden Regeln zur Nutzung der Nebelschlussleuchte zu erinnern. Diese darf nur bei einer Sichtweite unter 50 Metern angeschaltet werden. Zusätzlich gilt dann eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h! Sobald sich die Sicht verbessert, muss die Leuchte ausgeschaltet werden, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden. Auch der Sicherheitsabstand zu vorausfahrenden Verkehrsteilnehmern sollte deutlich vergrößert werden, um bei Schleuderbewegungen des Vorderen noch reagieren zu können, ohne selbst ins Schlingern zu geraten. Wesentlich zur eigenen Sicherheit im Straßenverkehr trägt auch die Bereifung des Fahrzeugs bei. Im Winter sollte es sich von selbst verstehen, Winterreifen mit dem Schneeflockensymbol "M&S" aufzuziehen, die genügend Profiltiefe aufweisen. Gesetzlich vorgeschrieben ist nur die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm, einen guten Schutz bieten Reifen jedoch erst ab mindestens 4 mm Profiltiefe. Das lässt sich einfach mit einer 2-Euro-Münze prüfen: Wenn der silberne Rand der Münze vollständig im Profil versinkt, ist genügend Tiefe vorhanden. Bleiben Sie sicher!


Quelle: Original-Content von: Polizeidirektion Trier, übermittelt durch news aktuell

Mehr Nachrichten aus

Trier