Gießen: Zoll entdeckt sechs illegal beschäftigte Bauarbeiter in Mittelhessen

vonPresseportal.de
JULI 15, 2023

ots/Hauptzollamt Gießen

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Gießen (ots) -

Zoll entdeckt 6 illegal beschäftigte Bauarbeiter in Mittelhessen

Mitarbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Gießen haben am vergangenen Dienstag in Reichelsheim vier illegal beschäftigte Arbeiter festgenommen. Wenige Tage zuvor nahmen sie in Wetzlar-Herrmannstein zwei Bauarbeiter fest, die ebenfalls illegal beschäftigt wurden.

Zwei Bosnier, ein Serbe und ein Nordmazedonier wurden in Reichelsheim beim Entkernen einer Scheune angetroffen. Die Männer im Alter zwischen 33 und 59 Jahren besaßen keinen Aufenthaltstitel für eine Beschäftigung in Deutschland. Sie gaben bei ihrer Vernehmung an, den ersten Tag auf der Baustelle zu arbeiten. Unklar blieb wer Ihr Arbeitgeber ist. Ein vermeintlicher Serbe, von dem sie angeblich ihre Arbeitsaufträge erhielten, konnte zunächst nicht ermittelt werden. Gegen die Arbeiter wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachtes auf illegalen Aufenthalt eingeleitet. Die Zöllner behielten ihre Pässe ein und informierten die Ausländerbehörde. Bei einem 59-jährigen Bosnier stellte sich zudem heraus, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag, der eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen vorsieht. Er wurde der Friedberger Polizei übergeben, die ihn in die Justizvollzugsanstalt Frankfurt/M. überstellte. Die anderen drei wurden durch die Ausländerbehörde aus-gewiesen.

In Wetzlar-Herrmannstein gingen den Schwarzarbeitsfahndern zwei 33 und 50 Jahre alte Türken ins Netz, die für eine polnische Baufirma mit Einschalungsarbeiten auf der Baustelle eines Wohnhaus-Neubaus beschäftigt waren. Beide hatten ein Arbeitsvisum für Polen. Einen Aufenthaltstitel, der zur Arbeit in Deutschland berechtigte, hatten sie indes nicht. Gegen sie wurde wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein Strafverfahren eingeleitet. Sie wurden vorläufig festgenommen und nach ihrer Vernehmung und Einbehaltung einer Sicherheitsleistung von 250 Euro durch die zuständige Ausländerbehörde nach Polen ausgewiesen.


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Gießen, übermittelt durch news aktuell

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