Sankt Augustin: Züge kollidieren mit Einkaufswagen und Fahrrad - Bundespolizei ermittelt und sucht Zeugen

vonPresseportal.de
DEZEMBER 27, 2022

ots/Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Hennef/Quadrath-Ichendorf (ots) - Aus Langeweile oder reiner Zerstörungswut: Unbekannte warfen am Freitagabend (23. Dezember) sowie gestern (26. Dezember) große, sperrige Gebrauchsgegenstände auf die Bahngleise. Weder die S 19 in Hennef, noch die RB 38 kurz vor Bahnhof Quadrath-Ichendorf konnten rechtzeitig zum Stehen kommen und kollidierten mit einem Einkaufswagen sowie einem Fahrrad. Die Bundespolizei in Köln nahm in beiden Fällen Ermittlungen wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr auf und sucht nach Zeugen.

23. Dezember: Gegen 20:30 Uhr kollidierte die S 19 kurz vor dem Bahnhof in Hennef mit einem auf die Bahngleise geworfenen Einkaufswagen. Der Zugführer hatte den sperrigen Gegenstand durch die Dunkelheit zu spät gesehen. Eine eingeleitete Schnellbremsung konnte den Zusammenstoß nicht mehr verhindern. Glücklicherweise blieben die Bahnreisenden unverletzt. Der Zug wies Beschädigungen an den Kupplungen auf, so dass er nicht mehr weiterfahren konnte.

26. Dezember: Gegen 21 Uhr legten Unbekannte kurz vor dem Bahnhof in Quadrath-Ichendorf ein Fahrrad auf die Bahnstrecke. Dieses wurde von der Regionalbahn 38 trotz eingeleiteter Schnellbremsung erfasst und teilweise überfahren. Die unverletzten Reisenden mussten den Zug am Bahnhof verlassen. Das, unter der Bahn eingeklemmte, Fahrrad wurde entfernt, der Zug fuhr anschließend zur Reparatur.

In beiden Fällen sucht die Bundespolizei nun nach Zeugen:

- Wer kann Angaben zur den Taten machen? - Wer hat in den genannten Zeiträumen auffällige Personen oder Personengruppen in der Nähe zum Bahnhof Hennef und/oder am Bahnhof Quadrath-Ichendorf bemerkt?

Sachdienliche

Hinweise nimmt die Bundespolizei unter der kostenfreien Servicenummer 0800/6 888 000 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

In diesem Zusammenhang appelliert die Bundespolizei:

- Das Bereiten von Hindernissen im Gleisbereich, egal welcher Größe und Beschaffenheit, ist kein Bagatelldelikt. - Züge nähern sich mit einer hohen Geschwindigkeit und können nicht ausweichen. - Erfasste oder aufgewirbelte Gegenstände können zum lebensgefährlichen Geschoss werden und schwere Verletzungen verursachen. - Durch achtlos aufgelegte Gegenstände, können Züge aus den Schienen springen oder auch nur kurzzeitig die Verbindung zum Gleisstrang verlieren. - Durch unvorhersehbare Gefahrenbremsungen können Bahnreisende in den jeweiligen Zügen stürzen und verletzt werden.


Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

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