Duisburg: 2 Jahre Freiheitsentzug auf Bewährung für Bauunternehmer - Ermittlungen führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit

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Quelle: Zoll, Archivbild
ots/Hauptzollamt Duisburg
21 Jän 16:17 2019 von Presseportal.de Print This Article

Duisburg (ots) - Bereits im September 2018 verurteilte das Amtsgericht Mülheim einen Angeklagten wegen Schwarzarbeit zu 2 Jahren Freiheitsstrafe. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in 43 Fällen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 330.000 Euro vorenthalten und veruntreut hatte. Maßgeblich für die Anklage und das erfolgte Urteil waren die Ermittlungen der Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Duisburg. Durch eine Routinekontrolle des Zolls auf einer Baustelle wurden die Daten zweier Arbeitnehmer erfasst, die im Nachgang mit den Geschäftsunterlagen abgeglichen wurden. Die Geschäftsunterlagen wurden nicht nur beim Bauunternehmer, sondern auch bei dessen Auftraggebern eingesehen. Der Verurteilte war zu dem Zeitpunkt der Ermittlungen Inhaber einer Baufirma, durch die Entkernungs-, Abbruch- und Reinigungsarbeiten durchgeführt wurden. Zum Einsatz kamen verschiedene Arbeitnehmer, die durch den Verurteilten teilweise gar nicht oder nicht korrekt zur Sozialversicherung gemeldet wurden. Die Ermittler stellten fest, dass auf den Lohnabrechnungen zum Beispiel Löhne in Höhe von 100 Euro standen und konnten auf Grund von Stundenaufzeichnungen nachweisen, dass das Zehnfache hätte gezahlt werden müssen. Ausschlaggebend waren die geleisteten Arbeitsstunden. Für die entstandene Differenz wurden keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt. Somit umging der Verurteilte in 43 Fällen der Pflicht, Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß an die Krankenkasse zu zahlen und erzeugte dadurch einen Schaden in Höhe von rund 330.000 Euro. Die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sicherten während einer Durchsuchung Beweismaterial und konnten so den ermittelten Schaden, der nach Aussage des Gerichts erheblich war, feststellen. Der Verurteilte war vorher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten und zeigte sich während des Verfahrens geständig, weshalb das Gericht die verhängte Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung aussetzte. Das Urteil ist rechtskräftig.


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Duisburg, übermittelt durch news aktuell



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