Deutschland: 3. März 2022: Tag des Artenschutzes Zoll leistet wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen

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Quelle: Hauptzollamt Saarbrücken
ots/Hauptzollamt Saarbrücken
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03 Mär 14:26 2022 von Presseportal.de Print This Article

Saarbrücken (ots) - Weltweit sind heute rund 5.800 wild lebende Tierarten und 30.000 Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Der deutsche Zoll überwacht zum Schutz von Fauna und Flora die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Artengeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig beziehungsweise ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen verbracht werden.

Über 1.200 Mal wurden die Zöllnerinnen und Zöllner im Jahr 2020 fündig und beschlagnahmten über 144 Kilogramm sowie fast 120.000 Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Erzeugnisse. Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Saarbrücken wurden 2020 mehr als 110 Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen festgestellt.

"Der Zoll leistet mit seiner Arbeit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der biologischen Artenvielfalt. Leider stellen wir aber immer noch zu viele Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen fest", so Pressesprecher Dominik Brach vom Hauptzollamt Saarbrücken.

So wurde im Oktober 2020 beispielsweise eine Covid-19-Maske aus Krokodil-Leder bei der internationalen Frachtstation in Speyer sichergestellt. Die Krokodile sind durch den internationalen Handel bedroht und werden deshalb vom Washingtoner Artenschutzabkommen besonders geschützt. Der Handel mit diesen Tieren sowie allen daraus erzeugten und verarbeiteten Produkten ist nur mit den entsprechenden Genehmigungen möglich. Die notwendige Einfuhrgenehmigung des Bundesamts für Naturschutz lag der Postsendung nicht bei. Damit war die Einfuhr der Krokodil-Maske nicht möglich.

Zusatzinformation:

Mit der Anwendung "Artenschutz im Urlaub" bieten der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz eine Informationsmöglichkeit, mit der Reisende bereits vor Urlaubsbeginn feststellen können, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus in den verschiedenen Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden könnten (www.artenschutz-online.de). Weitere Informationen zum Thema Artenschutz finden sich zudem auf der Website des Zolls unter www.zoll.de sowie dem Internauftritt des Bundesamts für Naturschutz unter www.bfn.de.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Saarbrücken, übermittelt durch news aktuell



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