Deutschland: 3. März 2022: Tag des Artenschutzes - Zoll leistet wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen

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Durch den Zoll am Flughafen Hamburg aufgegriffene Bruchstücke von geschützten Steinkorallen
ots/Hauptzollamt Itzehoe
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Symbolbild: Zöllner*innen bei einer Kontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen
ots/Hauptzollamt Itzehoe
03 Mär 14:31 2022 von Presseportal.de Print This Article

Itzehoe (ots) - Weltweit sind heute rund 5.800 wildlebende Tierarten und 30.000 Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Der deutsche Zoll überwacht zum Schutz von Fauna und Flora die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Artengeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig beziehungsweise ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen verbracht werden.

Über 1.200 Mal wurden die Zöllnerinnen und Zöllner im Jahr 2020 fündig und beschlagnahmten über 144 Kilogramm sowie fast 120.000 Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Erzeugnisse.

"Leider stellen wir aber immer noch zu viele Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen fest. So bringen Urlauber völlig unbedarft immer wieder Exemplare von geschützten Pflanzen oder Tieren mit, die sie im Urlaubsland gekauft oder gefunden haben", so der Pressesprecher des Hauptzollamtes Itzehoe Thomas Gartsch. Er verweist dabei auf den Panzer einer maurischen Landschildkröte und auf Bruchstücke von Korallen, welche bei Reisenden am Flughafen Hamburg sichergestellt wurden. Abschließend empfiehlt er: "Lassen Sie alle Dinge, welche aus Tieren oder Pflanzen sind und deren Art und Herkunft Sie nicht kennen im Urlaubsland. So leisten auch Sie einen Beitrag zum Artenschutz."

Zusatzinformation:

Mit der Anwendung "Artenschutz im Urlaub" bieten der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz eine Informationsmöglichkeit, mit der Reisende bereits vor Urlaubsbeginn feststellen können, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus in den verschiedenen Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden könnten (www.artenschutz-online.de). Weitere Informationen zum Thema Artenschutz finden sich zudem auf der Website des Zolls unter www.zoll.de sowie dem Internetauftritt des Bundesamts für Naturschutz unter www.bfn.de .



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Itzehoe, übermittelt durch news aktuell



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