64-Jähriger beleidigt 23-Jährige - Bundespolizei verzeichnet in und um München nur wenige Coronabedingte Einsätze

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Die Bundespolizei in München hatte in den Bereichen der Bahnhöfe, Haltepunkte, in Zügen wie S-Bahnen in den zurückliegenden Tagen seit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung für Bayern in und um München nur sehr wenige Einsätze, die im Zusammenhang damit standen. Die Reisenden und Bahnhofsnutzer hielten sich bisher an die bekannten Empfehlungen und auch in Bezug auf das Abstandhalten und wegen Gruppenbildung musste bisher nur in wenigen Einzelfällen eingeschritten werden.
ots/Bundespolizeidirektion München
25 Mär 11:34 2020 von Presseportal.de Print This Article

München (ots) - Die Bundespolizei in München hatte in den Bereichen der Bahnhöfe, Haltepunkte, in Zügen wie S-Bahnen in den zurückliegenden Tagen seit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung für Bayern in und um München nur sehr wenige Einsätze, die im Zusammenhang damit standen. Die Reisenden und Bahnhofsnutzer hielten sich bisher an die bekannten Empfehlungen und auch in Bezug auf das Abstandhalten und wegen Gruppenbildung musste bisher nur in wenigen Einzelfällen eingeschritten werden. Informationen aus der Öffentlichkeit zu gemeldeten Personengruppen wird umgehend nachgegangen. Bisher reichten mahnende Worte.

Lediglich am Dienstagmorgen (24. März) kam es zu einer strafrechtlichen Relevanz, weil sich ein Reisender in seinem Abstand beeinträchtigt fühlte.

Eine 23-jährige Armenierin lief gegen 10:30 Uhr am S-Bahnsteig des Hauptbahnhofes entlang. Dabei soll sie einem 64-jährigen Deutschen zu nahegekommen sein. Der Unterschleißheimer soll die Milbertshofenerin zunächst aufgehalten und dann von sich weggestoßen haben. Dabei äußerte der 64-Jährige: "Du bist ein Virus und solche Ausländer wie du verbreiten den Virus!". Als die 23-Jährige ein Foto des Unterschleißheimers fertigten wollte, hinderte er sie daran und versuchte dies zu unterbinden. Auf Anraten eines 39-jährigen Deutschen aus Unterhaching verständigte die 23-Jährige die Polizei.

Wegen Körperverletzung und Beleidigung wird sich der 64-Jährige nun strafrechtlich verantworten müssen. Einen freiwilligen Atemalkoholtest lehnte er ab.



Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell



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