Bewährungsstrafen für Ehepaar wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt

Slide background
Symbolbild: Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf Baustelle Quelle: Zoll
ots/Hauptzollamt Heilbronn
31 Mär 15:22 2019 von Presseportal.de Print This Article

Heilbronn (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des Hauptzollamts Heilbronn:

Das Amtsgericht Marbach verurteilte einen im Landkreis Ludwigsburg ansässigen Stuckateur zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Ein Jahr Freiheitsstrafe lautete das Strafmaß für dessen Ehefrau. Beide Strafen setzte das Gericht auf drei Jahre zur Bewährung aus.

Der bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getretene und vorbestrafte 58-jährige Mann hatte sich als Arbeitgeber in 39 Fällen wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt schuldig gemacht. Weil das Gewerbe zeitweise auf seine 57-jährige Ehefrau angemeldet und diese in verantwortlicher Position tätig war, hat sie sich ebenfalls nach § 266a Strafgesetzbuch schuldig gemacht.

Dem Ehepaar kamen die Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn nach einer Baustellenkontrolle auf die Schliche. Wie die anschließenden Ermittlungen ergaben, hatten die Verurteilten von 2014 bis 2016 drei Arbeitnehmer beschäftigt.

Um Sozialversicherungsbeiträge einzusparen, waren diese aber nicht in richtigem Umfang bzw. seit Mitte 2014 überhaupt nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Dadurch wurden knapp 87 000 Euro Versicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß an die Sozialkassen abgeführt.

Den entstandenen Schaden muss das verurteilte Ehepaar nachzahlen.

Das Urteil wurde am 14. März 2019 rechtskräftig.




Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Heilbronn, übermittelt durch news aktuell



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Presseportal.de

Presseportal.de

Weitere Artikel von Presseportal.de