München: Bundespolizei nimmt mutmaßlichen Besitzer von Kinderpornografie fest Herausgerissene Passseite führt auf die Spur eines Verbrechens

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Die fehlende Seite aus dem Reisepass mit dem Vermerk der US-Behörden.
ots/Bundespolizeidirektion München
07 Mär 19:55 2023 von Presseportal.de Print This Article

Flughafen München (ots) -

Flughafen München: Durch eine fehlende Passseite ist die Bundespolizei am Flughafen München am 6. März auf die Spur eines Kinderpornografie-Falls gekommen. Die Beamten nahmen einen 54-jährigen US-Amerikaner bei seiner geplanten Ausreise nach Atlanta/USA fest.

Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Atlanta/USA gab der Mann an, er habe eigentlich in die Ukraine fliegen wollen, um dort humanitäre Hilfe zu leisten. Die dortigen Grenzbehörden hatten ihn jedoch nicht einreisen lassen, sodass er nun zurück nach Hause müsse. Bei der genauen Überprüfung des vorgelegten Reisepasses stellten die Beamten fest, dass die letzte Seite des Dokuments fehlte - sie war offensichtlich herausgerissen worden. Zur Klärung des Sachverhaltes wurde der 54-Jährige mit zur Dienststelle genommen. Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Bundespolizisten die fehlende Passseite auf. Auf dieser war vermerkt, dass der Inhaber in den USA bereits wegen eines Sexualdelikts an Minderjährigen verurteilt worden war. Mit diesem Hinweis wurde mit Einverständnis des 54-Jährigen sein Mobiltelefon durchsucht. Dort fanden sich in der Bildergalerie eindeutige Fotos, die auf den Verdacht auf Besitz von kinderpornographischem Material begründeten. Die zuständige Staatsanwaltschaft Landshut beantragte daraufhin einen Untersuchungshaftbefehl. Daraufhin übergaben die Bundespolizisten den Beschuldigten der Kriminalpolizeiinspektion Erding zur weiteren Sachbearbeitung. Dort wurde eine Strafanzeige wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften gestellt und der Beschuldigte wird heute, am 7. März, dem Haftrichter vorgeführt.

Hintergrund:

Bereits seit 2017 gibt es in den USA das Megan's Law: Das Gesetz erlaubt es den Behörden, einen schriftlichen Vermerk über einen verurteilten Sexualstraftäter in dessen Reisepass einzutragen.



Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell



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