Bundespolizei überführt zwei Taschendiebe im Bahnhof Gießen

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Dieb greift von hinten in die offene Handtasche (Originalbild; Quelle: Bundespolizei)
ots/Bundespolizeiinspektion Kassel
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Symbolbild Festnahme; Quelle: Bundespolizei
ots/Bundespolizeiinspektion Kassel
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Symbolbild - Griff in die geöffnete Tasche; Quelle: Bundespolizei
ots/Bundespolizeiinspektion Kassel
01 Feb 19:49 2019 von Presseportal.de Print This Article

Gießen (ots) -


Das Auge des Gesetzes war hell wach! Im Bahnhof Gießen haben Bundespolizisten zwei mutmaßliche Taschendiebe nur einen Tag nach der Tat anhand von Videoaufzeichnungen entlarvt.


Das Opfer, eine 39-Jährige aus Schwäbisch Gmünd (Baden-Württemberg, Ostalbkreis), wollte am vergangenen Mittwoch (30.01.) mit dem Zug von Gießen nach Frankfurt am Main fahren. Wie Ermittlungen ergaben, griffen die Diebe am Treppenabgang bei Gleis 1 des Gießener Bahnhofes zu. Erst bei der Ankunft in Frankfurt am Main bemerkte die 39-Jährige den Verlust ihrer Geldbörse und erstattete Strafanzeige bei der Bundespolizei. Die Frankfurter Bundespolizisten informierten schnell die Kollegen in Gießen zwecks Sicherung der Videoaufzeichnungen.


Gleich am nächsten Tag entdeckten Beamte des Bundespolizeireviers Gießen die Verdächtigen am Bahnhof Gießen. Schnell klickten die Handschellen. Gegen beide hat die Bundespolizeiinspektion Kassel ein Strafverfahren eingeleitet. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um zwei 23 und 24 Jahre alte Asylbewerber aus Algerien. Nach den polizeilichen Maßnahmen kamen die Männer wieder frei.


Täter greifen von hinten in die offene Handtasche


Einer der Männer griff von hinten in die geöffnete Tasche der Frau und stahl deren Portmonee. Der Komplize schirmte die Tathandlung ab. Anschließend verschwand das Duo. Erbeutet haben die Langfinger rund 60 Euro Bargeld, diverse Personaldokumente und eine Monatskarte für die Bahn.


Hinweis der Bundespolizei


Neben dem kriminalistischen Spürsinn der Bundespolizisten waren maßgeblich zwei Dinge für den schnellen Ermittlungserfolg verantwortlich. Zum einen die sehr zeitnahe Erstattung der Strafanzeige durch die Bestohlene, zum anderen die hierdurch bedingte Möglichkeit, noch innerhalb der gesetzlichen Löschfristen, Videomaterial zu sichern.


 


 


Quelle: Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Kassel, übermittelt durch news aktuell



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