Braunschweig: Damit der "Black Friday" nicht zum schwarzen Tag für das Portemonnaie wird

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"In einigen Online-Shops wird nicht auf den Versandort hingewiesen und dann fällt man aus allen Wolken, wenn man Post vom Zoll bekommt"; Foto: ZOLL
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Landet das Paket beim Zoll, findet der Besteller ein Info-Kärtchen der Post in seinem Briefkasten, auf dem nicht nur das Zollamt angegeben ist, in dem die Sendung grundsätzlich innerhalb von sieben Tage abgeholt werden muss, sondern auch welche Unterlagen für die Zollabfertigung mitzubringen sind; Foto: ZOLL
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Eine gute Nachricht gibt es inzwischen für alle, die sich Behördengänge gern sparen: Seit Februar 2020 müssen Postsendungen nicht mehr zwingend persönlich beim Zollamt abgeholt werden; Foto: ZOLL
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Wer sich und/oder andere zu Weihnachten ganz entspannt international beschenken möchte, informiert sich rechtzeitig unter zoll.de oder gleich mit der App "Zoll und Post"; Foto: ZOLL
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20 Nov 19:19 2020 von Presseportal.de Print This Article

Braunschweig (ots) - Vermeintliche Schnäppchen aus dem Internet verursachen mitunter Zusatzkosten: Waren von außerhalb der Europäischen Union unterliegen genauso Steuern wie heimische Waren; gegebenenfalls fallen sogar Zölle und Verbrauchsteuern an.

In den letzter Zeit wird online das Weihnachtsgeschäft durch die "Black Friday"-Woche eingeläutet: Wenn dann das brandneue Smartphone bei dem Internetriesen aus den USA 20 % günstiger ist als bei dessen deutscher Unternehmenstochter, wenn es in der Schweiz zu der hier bereits vergriffenen neuen Spielkonsole sogar noch ein Videospiel gratis dazugibt oder wenn das gesamte Weihnachtsoutfit in manchen Online-Shops weniger kostet als die Pudelmütze im Laden nebenan, neigt der innere Sparfuchs dazu, sofort zuzuschlagen. Grundsätzlich ist das völlig legal, nur manchmal teurer als gedacht, denn die online ausgewiesenen Preise sind zumindest bei Versendung aus einem Drittland (Nicht-EU-Staat) in der Regel keine Endpreise. Es fehlt, was hier auf jedem Kassenbon steht: die Steuer. Sie beträgt als Einfuhrumsatzsteuer (entspricht der Umsatzsteuer, meist Mehrwertsteuer genannt) in diesem Jahr 16 % bzw. 5 %. Zusätzlich werden auf Waren aus Drittländern Zölle erhoben. Ihre Höhe richtet sich nach der jeweiligen Ware und dem Herkunftsland. Bei handelsüblichen Waren reichen sie von 0 % (zum Beispiel bei Computern) bis 58,5 % (bei Fahrrädern aus der Volksrepublik China).

Noch teurer kann es bei einigen Genussmitteln werden: Wer etwa unter dem Christbaum unbedingt Aquavit aus Norwegen, Krimsekt aus der Ukraine oder Kaffee aus Äthiopien jeweils direkt vom Erzeuger haben möchte, muss neben Einfuhrumsatzsteuer und Zoll auch Verbrauchsteuern zahlen.

Je nach Wert der Postsendungen aus Drittländern gelten folgende Bestimmungen:

Warenwert bis 22 Euro: Hier fallen kein Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer an. Die Verbrauchsteuern, wie zum Beispiel für Alkohol oder Tabak, werden aber erhoben.

Warenwert über 22 Euro bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Verbrauchsteuern werden erhoben.

Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern an.

Wichtig zu wissen: Als Warenwert für die Berechnung der Abgaben gilt der Gesamtpreis einschließlich der Versandkosten!

Pressesprecher Andreas Löhde vom Hauptzollamt Braunschweig erklärt, dass es sich dabei nicht um Schikane, sondern um eine Frage der Gerechtigkeit handelt: "Steuern zahlen zu müssen, empfinden manche Leute vielleicht ärgerlich, aber es ist nur fair, wenn Waren aus Deutschland und dem Rest der Welt gleichbehandelt werden - in jedem Laden vor Ort zahlt man Steuern, warum dann nicht auch online?".

Nach Löhdes Erfahrung verstünden das auch die meisten Menschen. Unmut komme hingegen oft in bestimmten Fällen auf: "In einigen Online-Shops wird nicht auf den Versandort hingewiesen und dann fällt man aus allen Wolken, wenn man Post vom Zoll bekommt". Landet das Paket beim Zoll, findet der Besteller ein Info-Kärtchen der Post in seinem Briefkasten, auf dem nicht nur das Zollamt angegeben ist, in dem die Sendung grundsätzlich innerhalb von sieben Tage abgeholt werden muss, sondern auch welche Unterlagen für die Zollabfertigung mitzubringen sind.

Eine gute Nachricht gibt es inzwischen für alle, die sich Behördengänge gern sparen: Seit Februar 2020 müssen Postsendungen nicht mehr zwingend persönlich beim Zollamt abgeholt werden. Sendungen können bis zu einem Wert von 1.000 Euro auch ohne persönliches Erscheinen abgefertigt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie kann diese Postabfertigung von zu Hause genutzt werden, um weitere persönliche Kontakte zu vermeiden und die Ausbreitung des Virus zu hemmen.

Wer sich und/oder andere zu Weihnachten ganz entspannt international beschenken möchte, informiert sich rechtzeitig unter zoll.de oder gleich mit der App "Zoll und Post".



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Braunschweig, übermittelt durch news aktuell



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