Das Hauptzollamt Osnabrück informiert - Postabfertigung von zu Hause aus als Alternative zur Abholung

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Bild: Zoll
ots/Hauptzollamt Osnabrück
20 Mär 11:32 2020 von Presseportal.de Print This Article

Osnabrück (ots) - Seit dem 1. Februar 2020 können zum Zollamt weitergeleitete Postsendungen bis zu einem Wert von 1.000 Euro ohne Ihr persönliches Erscheinen abgefertigt werden. Speziell in Zeiten der Corona-Pandemie kann diese Postabfertigung von zu Hause genutzt werden, um weitere Sozialkontakte zu vermeiden und die Ausbreitung des Virus zu hemmen.

Wenn Sie die Benachrichtigung der Deutschen Post AG erhalten, dass Ihre Sendung beim Zollamt liegt, setzen Sie sich bitte zeitnah mit diesem in Verbindung.

Nach Kontaktaufnahme mit dem entsprechenden Zollamt übersendet der Zoll eine Erklärung, die ausgefüllt zusammen mit den noch notwendigen Dokumenten an das Zollamt zurückgeschickt wird. Nach Erhalt Ihrer Unterlagen fertigt das Zollamt die Sendung ab. Nach erfolgter Abfertigung unter ggf. Zahlung der Einfuhrabgaben, kann Ihnen Ihre Sendung zugeschickt werden. Hierzu ist eine vorherige Übermittlung einer Postwertmarke erforderlich, da die Deutsche Post AG oder ein Post- und Kurierdienstleister, der Ihre Sendung während der Öffnungszeiten beim Zollamt abholt, für den Transport Ihrer Sendung einen erneuten Beförderungsauftrag (Inlandfrankierung mit Haftung für Paketsendungen) benötigt.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell



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