Der Zoll auf der ISPO

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Zollkontrolle gegen Produktpiraterie
ots/Hauptzollamt Rosenheim
13 Feb 10:54 2019 von Presseportal.de Print This Article

München, Rosenheim (ots) - Was macht der Zoll auf der Fachmesse für Sportartikel und Sportmode (ISPO) in München? Das haben sich einige Aussteller und Besucher bei den Kontrollen des Zolls an den Messetagen gefragt.

Die Zollbehörden - in diesem Fall die zuständige Kontrolleinheit Verkehrswege München des Hauptzollamts Rosenheim - sind auch für die Kontrolle der Einhaltung von Schutzrechten wie Marken, Urheber- oder Patentrechten bei Waren aus dem Ausland zuständig. Dafür muss jedoch der Inhaber von Rechten geistigen Eigentums bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz in München einen Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden gestellt haben.

Zwei Firmen, die ihre Marken bzw. Patentrechte schützen ließen, machten die Zollbehörden auf Rechtsverletzungen bei Ausstellern der ISPO aufmerksam.

Die Beamten fanden an einem Messestand insgesamt 67 Produkte auf denen ein nachgeahmtes Emblem eines namhaften Sportbekleidungsherstellers angebracht war. Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde vor Ort eine Sicherheitsleistung von 5.000 EUR erhoben und die schutzrechtsverletzenden Produkte sichergestellt.

Am zweiten Stand ging es um ein geschütztes Patentrecht eines Fitnessgerätes. Da es sich hier bereits um den zweiten von Zollbehörden festgestellten Verstoß handelte, wurde in Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft die erhöhte Sicherheitsleistung von 10.000 Euro erhoben. Das Fitnessgerät, welches die nachgemachte Technik enthielt, wurde ebenfalls sichergestellt.

In beiden Fällen leiteten die Zöllner aufgrund der Verstöße gegen das Marken- bzw. Patent-Gesetz Strafverfahren gegen die Messestandbetreiber ein.




Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Rosenheim, übermittelt durch news aktuell



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