Doppelt kassiert - 6 Monate Haftstrafe als Quittung für Mann aus dem Emsland; Zoll deckt Leistungsbetrug auf

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Bild: Zoll
ots/Hauptzollamt Osnabrück
21 Jän 19:25 2020 von Presseportal.de Print This Article

Osnabrück (ots) - Wegen Betruges hat das zuständige Amtsgericht Meppen einen Leistungsbezieher zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.

Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Hartz-IV-Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im November 2018 ging der Mann einer geringfügigen Beschäftigung nach, die er der Stadt Haren/Ems nicht mitgeteilt hatte. Ferner stellte er am 3. Dezember 2018 beim Leistungsträger einen Antrag auf Weiterbewilligung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. In diesem Antrag verschwieg er wahrheitswidrig die Aufnahme der zuvor genannten Beschäftigung. Im Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben zahlte ihm die Stadt Haren/Ems für die Zeit vom 1. November 2018 bis zum 31. März 2019 Arbeitslosengeld II von rund 1.360 Euro zu Unrecht aus.

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger dem Angeklagten auf die Schliche. EDV - unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Arbeitslosengeld II und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betruges durch die Staatsanwaltschaft führte.

Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

Das zu Unrecht bezogene Arbeitslosengeld II muss der Verurteilte wieder an den Leistungsträger zurückzahlen.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell



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