Osnabrück: Doppelt kassiert - Insgesamt 2.400 Euro Geldstrafe als Quittung für einen Mann aus dem Landkreis Osnabrück; Zoll deckt Leistungsbetrug auf

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1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück
ots/Hauptzollamt Osnabrück
24 Aug 15:52 2022 von Presseportal.de Print This Article

Osnabrück (ots) -

Achtzig Tagessätze zu je 30 Euro, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Bersenbrück für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.

Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte aus dem Landkreis Osnabrück bezog Hartz-IV-Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im März 2021 ging der Mann einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, die er dem Jobcenter nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 770 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassieren.

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Jobcenter) dem Angeklagten auf die Schliche. EDV-unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Arbeitslosengeld II und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betruges durch die Staatsanwaltschaft führte.

Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

"Neben der Geldstrafe, muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen", so Leon-Marvin Freitag, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell



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